Was tun wenn der Chef mich nicht gehen lässt?

12 Antworten

wenn ich bleibe er mir ein gutes Zeugnis macht und wenn nicht, er mir ein sehr schlechtes ausstellen wird.

Kann er ja mal versuchen. Dann gehst du eben übers Arbeitsgericht. Lass dich nicht einschüchtern und such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Ich bräuchte diesen Aufhebungsvertrag, allein darf ich nicht kündigen sonst muss ich die ganze Ausbildung aufgeben.

Ist das wirklich so? Woher kommt diese Information?

ChristianLE  08.01.2019, 11:40
Woher kommt diese Information?

§ 22 BBiG.

Eine Kündigung wegen einem Wechsel des Betriebs ist nicht möglich.

Realisti  08.01.2019, 11:45
@ChristianLE

zu 1. Wenn man einen wichtigen Grund hat, dann darf man immer kündigen.

Der wichtige Grund ist hier: Chef-Terror und Angst.

DerCaveman  08.01.2019, 11:51
@Realisti

Dann ist es aber vorbei mit der Ausbildung. Sie kann dann nicht in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden.

ChristianLE  08.01.2019, 11:57
@Realisti

Du willst es nicht verstehen, oder? Im BBiG stehen die Kündigungsmöglichkeiten drin. Warum liest Du dir das nicht einfach durch?

Nochmal: Du kannst immer kündigen, allerdings dann die Ausbildung nicht bei einem anderen Betrieb fortsetzen.

Wenn der Chef Terror macht, wäre das dann ein Fall für ein Arbeitsgericht. Diese "zwingt" den Betrieb dann zur Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung.

Realisti  08.01.2019, 11:59
@ChristianLE

Hallo? Klar las ich mir das durch.

Noch einmal. Ein Arbeitsvertrag ist nicht heilig. Man darf ihn auch in der Ausbildung kündigen oder auch brechen. Es bleibt nicht folgenlos. Aber wie will der Chef das verhindern?

Wenn du ganz auf Nr. sicher gehen willst, dann frag bei der Kammer nach. Eigentlich könnte das die FS auch zusammen mit dem neuen Arbeitgeber machen.

Es ist ein Ausbildungsvertrag und kein Sklavenvertrag. Der Chef hält sich ja auch nicht dran. Seine Sorgfaltspflicht beeinhaltet auch respektvollen Umgang. Fehlt hier ja schon mal.

NackterGerd  08.01.2019, 13:35
@ChristianLE

Dort steht aber

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
NackterGerd  08.01.2019, 13:38
@NackterGerd

Bei 1. Steht nichts davon, dass die Ausbildung nicht woanders weitergeführt werden kann.

ChristianLE  08.01.2019, 13:41
@NackterGerd

Ich weiß was dort steht. Für eine andere Berufstätigkeit will der Fragesteller sich aber nicht ausbilden lassen, sondern nur das Unternehmen wechseln.

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sehe ich hier nicht unbedingt. Weiterhin muss der Ausbilder hier entsprechend abgemahnt werden.

NackterGerd  08.01.2019, 13:53
@ChristianLE

Das können wir natürlich hier nicht genau erkennen da wir die richtigen Gründe nicht kennen

Deshalb auch mein Kommentar in meinem Rat:

Eine Klare und rechtlich verbindliche Lösung wird Dir natürlich hier NIEMAND sagen können, dazu müsste man besser die Umstände und Gründe kennen und sich auch noch 100% in einem solchen ungewöhnlichen Fall auskennen
  • Neuer Betrieb,
  • Anwalt
  • und wie von NOVOS erwähnter Ausbildungsberatung der prüfenden Kammer

sind vermutlich die besseren Helfer des nicht ganz klaren Falls

Das Ergebnis wäre dann entweder

  • Kündigung aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
  • Gerichtlich vorgehen und Aufhebungsvertrag erwirken
  • Weitermachen - wenn es keinen wirklich guten Grund für den Wechsel gibt
  • Normal Kündigen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen,, und zum nächstmöglichen Termin die Ausbildung NEU anfangen.

Evtl kann er ja im Neuen Betrieb in der Zwischenzeit ein Praktikum machen

Wieso darfst du nicht kündigen? Wer sagt das?

Novos  08.01.2019, 11:42

Das BBiG

Ich würde mit dem NEUEN Ausbildungsbetrieb reden.

Er möchte ja dass du bei Ihm weitermachst, und weiß vermutlich warum du die Alte abbrechen möchtest.

Er kennt vermutlich jemand in der Kammer der dir Helfen kann.

Außerdem kannst du auch schon mal einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen

Der könnte deinem Alten Chef klar machen, dass du Notfalls normal kündigst und dein Anwalt dann eine Klage mit Schadensersatz einreichen würde, wenn du nochmal von vorne anfangen müsstest.

Das ganze macht aber nur SINN, wenn es triftige Gründe für den Wechsel gibt.

Nur weil es dir dort nicht gefällt, wäre natürlich nur ein Grund, den du in der Probezeit nutzen könntest, den dann könntest du ja jederzeit kündigen.

Eine Klare und rechtlich verbindliche Lösung wird Dir natürlich hier NIEMAND sagen können, dazu müsste man besser die Umstände und Gründe kennen und sich auch noch 100% in einem solchen ungewöhnlichen Fall auskennen

Ich würde Dir raten, setze Dich mit deinen Eltern und dem NEUEN Chef zusammen.!
Bzw mit deinen Eltern und einem Anwalt!

Kündige fristgerecht wenn du den neuen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast. Dann kann dir auch sein schlechtes Zeugnis egal sein.

Im Übrigen darf er dir kein schlechtes ausstellen. Dagegen kannst du nachher gerichtlich vorgehen.

Fidreliasis  08.01.2019, 11:47

Er wird das Arbeitszeugnis so schreiben das es gut klingt aber schlecht gemeint ist.
Das machen viele und kommt häufiger durch vor Gericht.
Je nach Branche ist es aber auch übliche alte Arbeitgeber anzurufen und mal nachzufragen, da kann er erzählen was er will, ist ja meist nicht nachweisbar.

DerCaveman  08.01.2019, 11:49

Geht bei Ausbildungsverhaeltnissen nicht. Die bisherige Ausbildungszeit wuerde nicht angerechnet. Ein Ausbildungsverhaeltnis kann vom Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit nur gekuendigt werden, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.

Realisti  08.01.2019, 12:12
@DerCaveman

Das glaube ich nicht. Das wäre ein Berufsverbot. Im Gegenteil, die Kammer würde ihr vermutlich sogar helfen einen neune Ausbildungsbetrieb zu finden. Es geht hier um einen Betrieb der schlecht ausbildet und seine Mitarbeiter schlecht behandelt. Deshalb könnte man dem Betrieb die Ausbildungserlaubnis einschränken oder sogar entziehen (wenn die Kammer es für richtig hält). Denn auch die Kammer hat Ausbildungsrichtlinien, die hier nicht erfüllt werden. Daran hat sie kein Interesse und unterstützt sie auch nicht.

Wenn der Azubi keine goldenen Löffel klaut oder Mandanten verhaut wird ihm eher geholfen, als dass er Berufsverbot bekommt. Geleistete Leistungsnachweise verfallen natürlich nicht. Auch dafür gibt es Fristen.