Was tun wenn der Chef mich nicht gehen lässt?
Ich bin in der Ausbildung, habe hier schon mal einen Beitrag verfasst dass mich mein Chef regelrecht terrorisiert. Ich hab ihm gestern meinen Wunsch geäußert zu gehen und er hat gemeint dass es das nicht will weil er zufrieden ist (mich trotzdem immer schlecht behandelt) und wenn ich bleibe er mir ein gutes Zeugnis macht und wenn nicht, er mir ein sehr schlechtes ausstellen wird. Wäre ja meine Entscheidung.. Sowas ist doch Erpressung. Was soll ich jetzt tun? Ich hab bereits eine neue geeignete Stelle gefunden. Und da auch eine Zusage erhalten.. Ich bräuchte diesen Aufhebungsvertrag, allein darf ich nicht kündigen sonst muss ich die ganze Ausbildung aufgeben. Das will ich nicht!
12 Antworten
wenn ich bleibe er mir ein gutes Zeugnis macht und wenn nicht, er mir ein sehr schlechtes ausstellen wird.
Kann er ja mal versuchen. Dann gehst du eben übers Arbeitsgericht. Lass dich nicht einschüchtern und such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ich bräuchte diesen Aufhebungsvertrag, allein darf ich nicht kündigen sonst muss ich die ganze Ausbildung aufgeben.
Ist das wirklich so? Woher kommt diese Information?
zu 1. Wenn man einen wichtigen Grund hat, dann darf man immer kündigen.
Der wichtige Grund ist hier: Chef-Terror und Angst.
Dann ist es aber vorbei mit der Ausbildung. Sie kann dann nicht in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden.
Du willst es nicht verstehen, oder? Im BBiG stehen die Kündigungsmöglichkeiten drin. Warum liest Du dir das nicht einfach durch?
Nochmal: Du kannst immer kündigen, allerdings dann die Ausbildung nicht bei einem anderen Betrieb fortsetzen.
Wenn der Chef Terror macht, wäre das dann ein Fall für ein Arbeitsgericht. Diese "zwingt" den Betrieb dann zur Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung.
Hallo? Klar las ich mir das durch.
Noch einmal. Ein Arbeitsvertrag ist nicht heilig. Man darf ihn auch in der Ausbildung kündigen oder auch brechen. Es bleibt nicht folgenlos. Aber wie will der Chef das verhindern?
Wenn du ganz auf Nr. sicher gehen willst, dann frag bei der Kammer nach. Eigentlich könnte das die FS auch zusammen mit dem neuen Arbeitgeber machen.
Es ist ein Ausbildungsvertrag und kein Sklavenvertrag. Der Chef hält sich ja auch nicht dran. Seine Sorgfaltspflicht beeinhaltet auch respektvollen Umgang. Fehlt hier ja schon mal.
Dort steht aber
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
- von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Bei 1. Steht nichts davon, dass die Ausbildung nicht woanders weitergeführt werden kann.
Ich weiß was dort steht. Für eine andere Berufstätigkeit will der Fragesteller sich aber nicht ausbilden lassen, sondern nur das Unternehmen wechseln.
Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sehe ich hier nicht unbedingt. Weiterhin muss der Ausbilder hier entsprechend abgemahnt werden.
Das können wir natürlich hier nicht genau erkennen da wir die richtigen Gründe nicht kennen
Deshalb auch mein Kommentar in meinem Rat:
Eine Klare und rechtlich verbindliche Lösung wird Dir natürlich hier NIEMAND sagen können, dazu müsste man besser die Umstände und Gründe kennen und sich auch noch 100% in einem solchen ungewöhnlichen Fall auskennen
- Neuer Betrieb,
- Anwalt
- und wie von NOVOS erwähnter Ausbildungsberatung der prüfenden Kammer
sind vermutlich die besseren Helfer des nicht ganz klaren Falls
Das Ergebnis wäre dann entweder
- Kündigung aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
- Gerichtlich vorgehen und Aufhebungsvertrag erwirken
- Weitermachen - wenn es keinen wirklich guten Grund für den Wechsel gibt
- Normal Kündigen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen,, und zum nächstmöglichen Termin die Ausbildung NEU anfangen.
Evtl kann er ja im Neuen Betrieb in der Zwischenzeit ein Praktikum machen
Wieso darfst du nicht kündigen? Wer sagt das?
Das BBiG
Ich würde mit dem NEUEN Ausbildungsbetrieb reden.
Er möchte ja dass du bei Ihm weitermachst, und weiß vermutlich warum du die Alte abbrechen möchtest.
Er kennt vermutlich jemand in der Kammer der dir Helfen kann.
Außerdem kannst du auch schon mal einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen
Der könnte deinem Alten Chef klar machen, dass du Notfalls normal kündigst und dein Anwalt dann eine Klage mit Schadensersatz einreichen würde, wenn du nochmal von vorne anfangen müsstest.
Das ganze macht aber nur SINN, wenn es triftige Gründe für den Wechsel gibt.
Nur weil es dir dort nicht gefällt, wäre natürlich nur ein Grund, den du in der Probezeit nutzen könntest, den dann könntest du ja jederzeit kündigen.
Eine Klare und rechtlich verbindliche Lösung wird Dir natürlich hier NIEMAND sagen können, dazu müsste man besser die Umstände und Gründe kennen und sich auch noch 100% in einem solchen ungewöhnlichen Fall auskennen
Ich würde Dir raten, setze Dich mit deinen Eltern und dem NEUEN Chef zusammen.!
Bzw mit deinen Eltern und einem Anwalt!
Kündige fristgerecht wenn du den neuen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast. Dann kann dir auch sein schlechtes Zeugnis egal sein.
Im Übrigen darf er dir kein schlechtes ausstellen. Dagegen kannst du nachher gerichtlich vorgehen.
Er wird das Arbeitszeugnis so schreiben das es gut klingt aber schlecht gemeint ist.
Das machen viele und kommt häufiger durch vor Gericht.
Je nach Branche ist es aber auch übliche alte Arbeitgeber anzurufen und mal nachzufragen, da kann er erzählen was er will, ist ja meist nicht nachweisbar.
Geht bei Ausbildungsverhaeltnissen nicht. Die bisherige Ausbildungszeit wuerde nicht angerechnet. Ein Ausbildungsverhaeltnis kann vom Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit nur gekuendigt werden, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.
Das glaube ich nicht. Das wäre ein Berufsverbot. Im Gegenteil, die Kammer würde ihr vermutlich sogar helfen einen neune Ausbildungsbetrieb zu finden. Es geht hier um einen Betrieb der schlecht ausbildet und seine Mitarbeiter schlecht behandelt. Deshalb könnte man dem Betrieb die Ausbildungserlaubnis einschränken oder sogar entziehen (wenn die Kammer es für richtig hält). Denn auch die Kammer hat Ausbildungsrichtlinien, die hier nicht erfüllt werden. Daran hat sie kein Interesse und unterstützt sie auch nicht.
Wenn der Azubi keine goldenen Löffel klaut oder Mandanten verhaut wird ihm eher geholfen, als dass er Berufsverbot bekommt. Geleistete Leistungsnachweise verfallen natürlich nicht. Auch dafür gibt es Fristen.
§ 22 BBiG.
Eine Kündigung wegen einem Wechsel des Betriebs ist nicht möglich.