Erpressung vom Chef?

8 Antworten

Ich nehme mal an, dass die Prüfungsvorbereitung eine nicht im Ausbildungsvertrag enthaltene Leistung wäre. In dem Fall ist es durchaus legitim, dass ein Betrieb das Zahlen einer solchen "Schulung" an einen Arbeitsvertrag koppelt. Immerhin sind das Investitionen, die sie da tätigen und die müssen wieder rein kommen.

Ich kenne das so, wenn ich recht teure Weiterbildungen haben will, dass ich dann unterschreiben muss, innerhalb der kommenden x Monate nicht zu kündigen oder aber ansonsten einen Teil der Kosten zurückzahlen muss.

ist die Prüfungsvorbereitung freiwillig oder fester Pflichtbestandteil der Ausbildung? In manchen Berufen werde für die Prüfungen von der IHK oder der HWK Vorbereitungskurse angeboten, die aber nicht verpflichtend sind...

liki678 
Fragesteller
 02.08.2016, 10:44

Dir Prüfungsvorbereitung ist Pflicht .

ShinyShadow  02.08.2016, 10:50
@liki678

Mir wäre jetzt keine Ausbildung bekannt, in der es kostenpflichtige Pflichtveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung gibt, die irgendwie zusätzlich abgerechnet werden ehrlich gesagt...

Im Normalfall ist die Standard-Prüfungsvorbereitung der Unterricht, und da wird in den seltensten Fällen beim Betreten des Raums Eintritt verlangt...

henzy71  02.08.2016, 10:46

Die Prüfung ist Pflichtbestandteil (logisch, wie ich meine) und wer will schon unvorbereitet in eine Prüfung gehen? Nur, der Freund von liki678 will die Ausbildung und damit die Prüfung machen - dem Betrieb ist das doch egal. Dann muss der Freund auch die Vorbereitung billigend in Kauf nehmen und bezahlen. Die Bezahlung kann er umgehen, indem er einen Zweijahresvertrag unterschreibt.

Der Ausbildende (Chef) kann sich nicht aussuchen ob er vorgeschriebene, zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendige Prüfungsvorbereitungen bezahlt oder nicht. Wenn es zur Ausbildung gehört, hat er zu bezahlen.

Wann soll denn der Zwei-Jahres-Vertrag unterschrieben werden? Sofort oder später?

Wenn der Azubi die Verpflichtung, mindestens zwei Jahre nach Ausbildungsende im Betrieb zu bleiben, früher als sechs Monate vor Ausbildungsende unterschreiben soll, kann er das tun. Solche Vereinbarung mit einer "Bleibeverpflichtung" sind dann nichtig, ebenso Kündigungsbeschränkungen die in einem solchen Vertrag vereinbart werden.

Hier greift § 12 Berufsbildungsgesetz:

"Eine Vereinbarung, die Azubis für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Azubis innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen."

Was sind denn das für Prüfungsvorbereitungen die extra zu bezahlen sind und wie kommt der Chef auf die Idee, das nicht bezahlen zu müssen?

Ich sehe es nicht als Erpressung. Die Firma investiert Geld für deinen Freund und will entsprechend auch etwas dafür haben, ist genauso, wenn man z.B. den LKW-Führerschein vom Chef bezahlt bekommt, sich dann verpflichtet einige Jahre in der Firma zu arbeiten.

Andersrum hat dein Freund nach der Ausbildung auch Übernahmegarantie und zumindest einen 2-Jahres-Vertrag, was heutzutage nicht überall selbstverständlich ist....

Nach § 14 Abs.:1 Punkt 3 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen,auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Außerdem haben  Ausbilder Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt,wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.(§ 15 BBiG)

Die Vorschriften des Berufsbildungsgesetz sind Unabdingbar, das heißt,dass Vereinbarungen, die zuungunsten der Auszubildenden  davon abweichen, nichtig sind.

Im Zweifelsfall soll sich dein Freund an den Ausbildungsberater der zuständigen Kammer wenden. Die Adresse befindest sich auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages.

Fragen soll er bei der Kammer aber ausdrücklich nach dem Ausbildungsberater, der ist dort der einzige, der sich um die Belange der Azubis kümmert.