Aufhebungsvertrag. Was ist wenn er nicht unterschreibt?

10 Antworten

Wenn in der "Aufgabenliste" fast nur berufsfremde Tätigkeiten stehen die Dir für Deine Ausbildung nichts nützen und Du dem Arbeitgeber dadurch reguläre Arbeitskräfte ersparen sollst, widerspricht § 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz. Da steht:

"Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."

Leg Deinem Chef mal folgendes vor:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders.html

Vielleicht kannst Du ihn damit "überreden", den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Leider ist das bei der IHK immer wieder der Fall, dass sie sich nicht so um die Fälle kümmern, wie sie eigentlich sollten. Wenn man Glück hat, gerät man an einen engagierten Mitarbeiter, es gibt aber leider (wie überall) auch solche, die sich nicht gerne besonders bemühen.

Wir hatten auch so einen Fall. Bei uns hat eine "Azubine" im dritten Lehrjahr angefangen, weil es im vorigen Betrieb einfach nicht mehr ging. Den Ausbildungsplatz bei uns hat ihr aber der zuständige Gewerkschaftssekretär (sie ist Gewerkschaftsmitglied) besorgt, weil die IHK sie auch hat hängenlassen.

 

Liebe Girli2

Ich vermute mal, Dich hat das Jobcenter in ein privates, teures  Ausbildungszentrum gesteckt. Ausbildungsunterlagen?  Selbst mitbringen? Werden vom Jobcenter zusätzlich bezahlt.

Putzaufgaben! Meine persönliche Meinung! Finde ich gar nicht so schlecht.

Nur wer selbst mal Dreck weggeputzt hat, weiß auch, welche Arbeit dahinter steckt. Und vermeidet, selbst Dreck zu produzieren.

Nach dem Motto: Wer Befehlen will, muß erst gehorchen lernen.

Natürlich hilft Dir das IHK (was auch immer das ist) nicht wirklich. Diese Stellen sind froh, daß Du nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik aufscheinst.

Keine Ahnung, wie alt Du bist. Trotzdem. Versuch eine Lehrstelle in einem Privatbetrieb zu finden.

Irgendwie verstehen viele die Situation von mir nicht :D entweder es liegt daran, dass ich meinen Text falsch formuliert habe oder daran, dass manche nicht lesen können 😂

Nochmal: Ich habe bereits einen neuen Ausbildungsplatz!

Und ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen kann man nur kündigen wenn man den Beruf komplett aufgeben will und dann zum Beispiel in einen sozialen Bereich gehen möchte! 

Und die IHK hat mir nur gesagt, dass ich erstmal nen neuen Platz brauche .. als ich den dann hätte sagt man mir ich muss erstmal kündigen. Entweder mit aufhebungsvertrag oder fristloser Kündigung. Mehr helfen die nicht.

Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz)

Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
• eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

• mehrmalige ausbleibende Ausbildungsvergütung
• wenn deinem Betrieb die Ausbildereignung fehlt, entzogen wird oder er gar keine besitzt

• angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)


Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam.

Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z.B. ausbildungsfremde Tätigkeiten), dann musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein, die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

Wenn die IHK nicht helfen will, so würde ich das mal der örtlichen Tageszeitung melden; die IHK muss reagieren, den Betrieb abmahnen und ggf. für die Ausbildung sperren. Macht die IHK nicht ihren Job, so würde ich das öffentlich machen.

Erstmal würde ich abwarten, ob der Chef nicht doch unterschreibt. Wenn nicht, gibt es zwei Möglichkeiten

1. Fristlose Kündigung, weil der Betrieb sich nicht an den Ausbildungszielen hält. Allerdings sollte vorher eine Abmahnung von dir an den Betrieb gehen

2. Du kündigst ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen (zu jeden beliebigen Zeitpunkt, also nicht nur zum Monatsende). Machst du es also noch diese Woche oder diesen Monat, so kannst du Ende März bei deiner neuen Stelle anfangen

Mit einer ordentlichen Kündigung kann ich nicht den gleichen Beruf erlernen.

@Girli2

Dann machen wir es einfach. Du kündigst heute zum 22.03.2017 und am 01.04. fällt dir plötzlich, dass du doch den Beruf weiter lernen willst.

Such Dir einen neuen Ausbildungbetrieb und kündige dann selbst - ganz einfach.

Lies das mal hier:

http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/kuendigung-in-der-ausbildung.html

da wird die person das gleiche erleben !  jobbedingt !

@Kuestenflieger

Die Fragestellerin schreibt, dass der Ausbilder fast nie da ist und sich auch gar nicht um sie kümmert - und zu putzen gehört sicher nicht zur Ausbildung einer Immoblienkauffrau.

Es gibt nun mal gute und schlechte Ausbildungsbetriebe, und wenn es zu mies ist, sollte man gehen; zu behaupten, man würde überall dasselbe erleben, stimmt nicht.

Lies das mal hier:

http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/kuendigung-in-der...

 

Nicht immer alles glauben, was im Internet steht.

Auf der Seite steht geschrieben, dass eine Kündigung wegen eines Betriebswechsels möglich ist.

Man bezieht sich dort auf den § 22 BBiG, allerdings steht dort nichts von einem Betriebswechsel.

Der Azubi kann nicht kündigen, wenn er nur den Betrieb wechseln will.

@ChristianLE

Ja, in den Paragrafen steht Aufgabe der Ausbildung oder anderen Ausbildungswunsch. Der Chef muss ja nicht erfahren, dass der Azubis gleich woanders anfängt. Außerdem deute ich "Aufgabe der Ausbildung" auch so, dass damit ein anderer Betrieb gemeint sein kann.

@Jewi14

Der Chef muss ja nicht erfahren, dass der Azubis gleich woanders anfängt

 

Das weiß aber die IHK, die nun mal für die Ausbildung zuständig ist.