Was tun, wenn beim Auszug die Zählerstände nicht abgelesen wurden?
Ich habe beim Auszug aus meiner alten Wohnung die Zählerstände nicht abgelesen. Nun habe ich die Situation, dass ich mich beim Energieversorger abmelden will.
Dieser sagt mir, dass er ohne die Zählernummer nichts tun kann. Der Vermieter sagt mir, dass er nicht mal weiß, welches mein Zähler ist. Ich wüsste es nach den Jahren auch nicht mehr. Was mache ich jetzt? Eigentlich MUSS der Vermieter die Nummer doch wissen, oder? Wie soll sich sonst der Nachmieter anmelden?
4 Antworten
Normal weiß der Vermieter das - klar. Aber möglicherweise ist das weiter gegeben an Hausverwaltung oder Hausmeister.
Mann, wie lang ist das denn her?
Hast du bisher immer eine zweite, fremde Gas-/Wasser-/Stromrechnung bezahlt, ohne es zu merken?
Nein, der Vermieter weiss solches oft nicht. Aber der Energieversorger kann üblicherweise die Zähler einer Wohnung, z.B. 3. Stock links (nicht einem Mieter) zuordnen.
Du musst also vom Versorger diese Zuordnungsliste erfragen, und allenfalls hin und nachsehen, wo du gewohnt hast...
2 Monate. Und ich zahle das nicht, ich habe auch mit dem Energieversorger gesprochen. Die brauchen die Daten für die Abmeldung, ich habe die Rechnung aber nicht mehr.
Due Zählernummer steht in Deiner Rechnung.
Wenn kein Stand bekannt Ist, muss duesercrechnerisch ermittelt werden.
Dies wird eigentlich bei Wohnungsübergabe protokolliert.Also alles erfasst.Strom,Wasser,Gas