gibt der Vermieter falschen Stromzähler für Wohnung an?
Hallo,Ich bin seit 01.08 in meiner neuen Wohnung und es gibt schon einige seltsame Probleme. Ich wollte meinen Strom bei Yello anmelden, mit einem Zähler wo mir gesagt wurde das er für meine Wohnung im Dg ist.Ich habe also die Zählernummer bei Yello angegeben und diese schrieben mir gestern eine Email, das dieser Zähler auf eine andere Adresse registriert ist.....also nicht die Adresse , wo sich meine Wohnung befindet.!?Es befinden sich 2 Zähler im Erdgeschoss und einer im Keller. Der Hausmeister meinte aber das nur der Zähler im Keller für meine Dachgeschosswohnung ist.Die Wohnung ist in der ...Straße 2 und laut Yello ist der angegebene Zähler in der ...Straße 4 registriert. Wie kann das sein?Hab den Vermieter bereits gestern angeschrieben, bisher kam aber noch keine Rückmeldung.Lg
9 Antworten
Ich würde hier einfach mal Kontakt mit dem Grundversorger aufnehmen. Die sollten am ehesten wissen, welcher Zähler zu welcher Wohnung gehört.
Ich gehe mal davon aus, dass die Zähler den örtlichen Stadtwerken gehören. Folglich kann auch der Vermieter eine Falschinformation erhalten haben.
Ansonsten halte ich es für sehr ungewöhnlich, dass sich ein Zähler für eine Wohnung in einem benachbarten Haus befindet.
Dem gehören doch die Zähler gar nicht.
Warum schreibst Du dann selbst, dass die Erfassungsgeräte dem Netzbetreiber gehören?
Im Normalfall ist der Verteilnetzbetreiber identisch mit dem Grundversorger.
Nein der Netzbetreiber kann NIEMALS GV sein. Das ist rechtlich gar nicht zulässig!
.... in Deutschland ist es eben nicht so. Der Netzbetreiber darf an sich selbst keinen Strom liefern, kann Dir also auch keinen liefern und berechnen.
Warum schreibt dann Wikipedia und Co., dass die Verteilnetzbetreiber in der Regel zu den kommunalen Energieversorgungsunternehmen gehören?
Lieber Christian weil das vor JAHREN mal so möglich war. Seit einiger Zeit muss aber Anbieter und Netzbetreiber rechtlich selbstständige Firmen sein.
Zunächst sollte man Marktrollen kennen:
- Energieerzeuger
- Lieferant
- Netzbetreiber
- Messstellenbetreiber
- Hauseigentümer
- Endnutzer
Für das Messgerät selbst ist der Messstellenbetreiber zuständig, was im Regelfall der Netzbetreiber ist (es gibt aber Ausnahmen).
Der Hauseigentümer ist verantwortlich für die Einrichtung des Messplatzes über seine Elektroinstallationsfirma.
Die Zuordnung des Messpaltzes zu den Wohnbereichen muss also vom Hauseigentümer bzw. dessen Elektroinstallationsunternehmen erfolgen, nicht vom Messstellenbetreiber.
Günter
Betrug würde ich jetzt mal ausschließen. Vielleicht ein Versehen?
Schalte alle Verbraucher in deiner Wohnung ab, damit kein Zähler Stromverbrauch messen kann. Dann kontrollierst du die drei Zähler, die dir bekannt sind, ob ein Verbrauch angezeigt wird. Geht einer nicht,dann ist es wahrscheinlich deiner. Dann schaltest du soviel Verbraucher wie möglich ein und kontrollierst erneut. Hier müsste gegenüber der ersten Feststellung der Verbrauch deutlich messbar sein.
Diese Zählernummer notieren und dem Netzbetrieb zuleiten zur Überprüfung, auch den örtlichen Versorger befragen. Wird kein positives Ergebnis erzielt, muss der Vermieter Abhilfe schaffen.
Da hat wohl irgendjemand einen Fehler gemacht. Muss ja keine böse Absicht gewesen sein.
naja, ich reagiere da gerne etwas allergisch , da ich schon viel unnötigen mist mit Vermietern erlebt habe.
.... was hat denn der GV mit dem Netzt zu tun? Dem gehören doch die Zähler gar nicht.