Stromzähler verwechselt - Nachzahlung?

3 Antworten

Wenn es tatsächlich so ist, wie Du das schilderst ( wobei ich das teilweise bezweifle), dann muss derjenige, dessen Zählernummer irrtümlich Dir zugeteilt wurde, bezahlen. Also wenn die Zählerstände der Nachbarwohnung übermittelt wurden, dann muss der Mieter dieser Wohnung bezahlenStromanbieter zu jeder Zählernummer auch den Namen des Verbrauchers, weil es bekannt ist, dass oft Verwechslungen passieren. Wenn Du eine Abrechnung vom Netzbetreiber bekommst, ist es doch erwiesen, dass Du mit den Zählernummern dort gespeichert bist und zwar mit den richtigen. Somit ist es ja nachvollziehbar, wieviel Verbrauch Du unter Deiner richtigen Zählernummer hast.

Hi Bernd,

danke für die Antwort! Mein Fehler war vielleicht folgender. Bei der Auftragsbestätigung den Energieversorgers war der richtige Zähler aufgelistet. Diese angegeben Zählernr. hätte ich mit dem Übergabeprotokoll vergleichen sollen, was ich nicht tat. Der begangene Fehler liegt ja viel weiter vorne. Und zwar hat der Vermieter auf den Übergabeprotokollen von Vormieterin und mir den falschen Zähler festgehalten. Handelt sich somit um eine Verkettung fehlerhafter Handlungen. Aber kann ja auch fast nicht sein, das meine Vormieterin evtl eine Rückzahlung erhalten hat, da der Stromverbrauch logischerweise nur gering ausfiel und ich eben auf dem dicken Batzen hängenbleibe und den von ihr verbrauchten Strom zahlen muss.

"Ich als Mieter kann das schließlich nicht wissen welcher Zähler zu welcher Wohnung gehört." - IRRTUM - Du musst es sogar wissen, denn für die Übermittlung der Zählerstände an den Anbieter bist du als Mieter nicht nur verantwortlich, sondern es ist in deinem eigenen Interesse, dass du den eigenen Verbrauch genau kennst. Es ist dumm gelaufen, wenn der Vermieter im Übergabeprotokoll die Zählernummern verwechselt hat, aber du bist in der Pflicht zu prüfen, was du unterschreibst - also gib nicht anderen die Schuld, fass dir mal an die eigene Nase!

Ist schon richtig das ich es wissen muss, nur irgendjemand muss mir irgendwann mitteilen welcher Zähler zu meiner Wohnung gehört damit ich den korrekten Zählerstand vom richtigen Zähler ablesen kann. Nur wenn mir bei Einzug vom Vermieter mitgeteilt wird, Zähler XY gehört zu meiner Wohnung, dann muss ich ihm das auch glauben. Wir sind bei Einzug gemeinsam zum Zähler gelaufen und haben die Nr. und den Stand notiert. Wenn nicht er es weiß, wer dann.

Du schickst einen brief mit Kopien sämtlicher Unterlagen an die Abrechnungsstelle und verlangst eine Berichtigung und eine Neuausstellung der Rechnung. Du rechnest dir selbst aus, was du eigentlich hättest bezahlen müssen und leistest darüber schon mal eine Abschlagszahlung.