Einbauküche an Nachmieter verkaufen

11 Antworten

Es ist richtig das der Vermieter einen vollständigen Rückbauanspruch bzw eine leere saubere Wohnung zurückfordern kann. Das ist keine Frage. Andererseits könnte der ausziehende Mieter einen Anspruch auf die Übernahme durch den Nachmieter der EBK insoweit das diese in der Wohnung verbleibt haben. Ähnlich oder vergleichbar war ein Urteil des AG Neuruppin zur Übernahme von ungewöhnlichen farblichen Tapeten durch den Nachmieter.

Ein Vermieter hat trotz der mietvertraglichen Vereinbarung, dass die Wohnung beim Auszug in unauffälligen Farben zurück zu geben ist, dann keinen Schadenersatzanspruch gegen den ausziehenden Mieter, wenn dieser mit dem Nachmieter die Übernahme der farbigen Wände vereinbart hat. Das Amtsgericht Neuruppin hielt es für Förmelei, wenn der Vermieter auf dem Buchstaben des Mietvertrages bestehen dürfte. Denn mit der Übernahme der farblichen Gestaltung der Wohnung sei der rechtfertigende Grund des Vermieters, von dem scheidenden Altmieter den Neuanstrich in unauffälligen Farben zu verlangen, entfallen. (AG Neuruppin, 32 C 329/07

Hier wäre es völliger Unsinn wenn die EBK abgebaut werden müsste um einige Tage genauso wieder aufzubauen ist.

Nachtrag: natürlich muss der Nachmieter bekannt sein dem man die EBK ja übereignen will. Vom Vermieter kann nicht verlangt werden die EBK zu übernehmen damit er diese veräüßert. Also der Mieter muss da schon tätig werden sobald der Nachmieter bekannt ist. Es könnte ja auch sein das es vorläufig keinen Nachmieter gibt weil der Vermieter die Wohnung z.b. sanieren will.

es ist seine Wohnung und es war euer Risiko dort eine Veränderun vorzunehmen, auch wenn es eine Wertsteigerung ist. Ihr könnt natürlich mit dem Nachmieter vereinbaren dass er euch die Küche abnimmt, und viele sind auch froh, dass sie keine neue kaufen müssen, aber keiner muss. der Vermieter muss euch diese Möglichkeit nicht geben und der Nachmiter muss eure Küche weder übernehmen noch abkaufen. Deshalb sucht das freundliche Gespräch mit eurem Vermieter und dann braucht ihr Glück.....

Muß unser Vermieter die Möglichkeit geben, bei Auszug unsere Einbauküche an einen Nachmieter zu verkaufen? Oder kann er verlangen, daß sie ausgebaut werden muß. Mit der Begründung, er müßte eventuell renovieren.

Der Vermieter kann verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt werden muss, da es sein Eigentum ist.

Aber man kann ja versuchen mit ihm darüber in Ruhe zu reden, falls möglich.

MfG

Johnny

Der Vermieter kann verlangen das bei Mietende die Wohnung vollständig geräumt zurück gegeben wird.

Das muß er nicht mal begründen PUNKT.

Er muss(!) nicht. Er kann. Wenn die Küche selbst in Ordnung ist und auch dahinter keine ernsthaften Probleme zu vermuten sind, wäre der Vermieter schön blöd, wenn er auf dem Ausbau der Küche bestehen würde.

Eine Dachschräge, in die eine Küche erst aufwändig eingebaut werden muss, ist ein Kostenrisiko für Mietinteressenten, dass viele abschrecken kann. Dagegen eine fix fertige schöne Küche vorzufinden, ist ein Argument. Höhere Miete, "bessere" Mieter und weniger Schadensrisiko, sowie eingesparte Renovierungsarbeiten. Was will er noch mehr? Die Wut wird bald verrauchen und wenn die ersten Mietinteressenten die (schöne) Küche sehen und eine Tendenz (Übernahmebereitschaft!) erkennbar wird, lenkt der Vermieter schon ein.