Tretboot fahren ohne Erlaubnis strafbar?

9 Antworten

Nein, Du hast Dich nicht strafbar gemacht. Das wäre nur dann der Fall, wenn das Boot einen Motor gehabt hätte.

http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html

Ein Diebstahl wäre es nur dann gewesen, wenn ihr nicht von vornherein vor hattet, das Boot wieder zurück zu geben. Und darüber hinaus gibt's keine Straftaten mehr, die hier in Frage kommen.

Naja, in Ordnung ist es nicht was ihr da getan habt und sicherlich ist es auch strafbar. Aber haben wir nicht alle in unseren jungen Jahren Verbotenes getan ? Wenn nichts zerstört wurde, wird wohl kaum etwas auf euch zu kommen. Trotzdem rate ich dringend den Betreiber aufzusuchen und eine entschuldigung auszusprechen. vielleicht ist er großzügig und beläßt es dabei. Immerhin ist er ja auch nicht schuldlos, denn er hätte seine Tretboote abschließen müssen. Seid mutig und geht zu ihm hin und klärt das vor Ort. Dazu drücke ich euch die Däumchen und grüße dich ganz herzl. bienemaus63

Hallo momo1492,

sicherlich ist es moralisch nicht korrekt, wenn Du Dir einfach ungefragt ein Tretboot nimmst und damit rumfährst, aber es gibt kein Gesetz, was diese Fahrt unter Strafe stellt, insofern Du das Tretboot auch an dem Ort zurück gebracht hast, wo Du es her hast.

Ich lese hier von meinem Vorrednern was von Diebstahl. Ein Diebstahl setzt immer eine Zueignungsabsicht voraus, die bei Dir ja entfällt, weil Du das Boot ja unaufgefordert zurück gebracht hast.

Es gibt zwar noch den § 248b StGB, der die unbefugte Nutzung von Fahrzeugen unter Strafe stellt, aber darunter fallen nur Kraftfahrzeuge und Fahrräder.

Schönen Gruß
TheGrow

ok danke dir :)

"Ein Diebstahl setzt immer eine Zueignungsabsicht voraus"

das ist richtig, entscheidend ist hier der Moment der dauerhaften Enteignung. Das kann theoretisch auch dann vorliegen wenn ich etwas wieder zurückbringe, aber ein gewissen Teil eben dauerhaft enthalten.

So z.b. wenn ich ein Buch mitnehmen, lese und dann wieder zurückbringe. Das Buch kann dann nicht mehr als Neuware verkauft werden und daher wird diese Eigenschaft dauerhaft enthalten.

Ich denke auch, dass hier diese Enteignungsabsicht fehlt. Denn die Enteignung muss dauerhaft sein im Gegensatz zur Aneignung die auch nur vorübergehend sein kann.

Sicher ist das strafbar! Das hat ja nicht euch gehört. Man darf ja auch nicht einfach einen Keks von irgendjemanden nehmen nur weil der nicht in der Hand von demjenigen ist. Das ist Diebstahl.

Selbstverständlich. Diebstahl ist Diebstahl.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.