Stromdiebstahl im Mehrfamilienhaus-Anzeige erstattet, wird wirklich ermittelt?

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Du solltest die ganze Sache deinen Energieversorgern/ Stadtwerken und der Hausverwaltung melden mit dem Hinweis, das du bis zur endgültigen Klärung der Sache einen Sicherungsvorbehalt ( Kürzung der Stromrechnung) in Höhe von 30% wegen offensichtlichem Diebstahls (deines Geldes) und einem laufendem Ermittlungsverfahren (bei der Polizei)einbehälst. Zur genauen Abrechung deiner Stromrechung ist es notwendig, das amtlicherseits festgestellt wird, wie lange und in welcher Größenordnung der Mieter den Strom gestohlen hat. Erst dann kann eine genaue Neuberechung deiner Stromrechung stattfinden, die du dann mit dem einbehaltendem Sicherungsvorbehalt verrechnest!

z95959599  30.07.2008, 09:21

Die Rechnung des Energieversorgers kannst du nur kürzen, wenn der Strom von deinem Zähler geklaut wird! Wenn der Dieb das Hauslicht angezapft hat, kannst du alternativ die Mietnebenkostenabrechnung kürzen, weil die ja dann nicht stimmen kann. Du solltest netterweise die Hausverwaltung schriftlich informieren mit dem Hinweis, das du natürlich gern bereit bist die korrekte Mietnebenkostenabrechung zu begleichen, wenn sich alles genauestens aufgeklärt hat und die Position Hauslicht korrekt neu berechnet wurde.

pippi60 
Beitragsersteller
 30.07.2008, 00:48

Vielen Dank! Das hört sich sehr kompetent an!

Hast Du schon eine Bearbeitungsnummer/ Aktenzeichen...sowas in der Art? Dann kannst Du doch den Ermittlungsstand erfragen, oder? Ich würde bei der Polizei mal anrufen und fragen! Die müssen doch sowas in ihren Daten haben...

wenn der täter eh schon erkannt ist werden die sogar sehr aktiv, leichter geht es doch gar nicht.

Mit absoluter Sicherheit. Soetwas mögen die Energieversorger gar nicht.

pippi60 
Beitragsersteller
 29.07.2008, 23:55

Nein!!! Den habe ich zuerst angerufen. Der Diebstahl passiert nach dem Zähler, die interessiert es nicht!