Kassierer mit Vorstrafe? HILFE?

4 Antworten

Das ist eine Gewissensfrage. Ich zitiere einmal:

Ab wann gilt man als vorbestraft? (fachanwalt.de)

§ 32 Abs. 2 BZRG

„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf

a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“

Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.

Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob beispielshalber der Angeklagte zu einer Geldstrafe von insgesamt 70 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde. Erst ab dem Erreichen der geforderten Grenze taucht eine Eintragung im Führungszeugnis auf.

-------------------------------

Da deine Freundin ihren Fehler eingesehen hat, könnte sie sich (vor ihrem eigenen Gewissen, und falls etwas herauskommt) auf die obenstehende Definition des Begriffs "vorbestraft" berufen und in dem Fragebogen des Arbeitgebers ankreuzen, dass sie nicht vorbestraft sei.

Es wäre ja niemandem damit geholfen, dass eine gute, motivierte Kassiererin, die nicht in der Gefahr steht, ihren Arbeitgeber zu bestehlen, ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Stelle wird sie zu 200 % verlieren, sie sollte daher unbedingt das Gespräch mit dem Chef suchen und ehrlich sein.

Möchtest du, dass dich deine Mitarbeiterinnen beklauen???

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sie bei der Polizei nachfragen, ob das als vorbestraft gilt.

Die Polizei ist nicht die Öffentliche Rechtsauskunft, aber vielleicht wissen sie das auf der Wache auch.

Es gilt, was im Führungszeugnis steht. Alles andere gilt nicht als Vorstrafe.