Was tun bei Verwaltungszwangsverfahren?

8 Antworten

Sie kann gegen den Bescheid des Verwaltungszwangsverfahrens Widerspruch einlegen.

Im Zweifelsfall wird dann alles gerichtlich verhandelt.

Wenn sie den Prozess verliert, dann wird die offenstehende Forderung tituliert.

Wenn sie das Verwaltungszwangsverfahren abwenden will, muß sie zahlen, da führt kein Weg vorbei - notfalls muß sie sich das Geld eben leihen!

Zur Schuldenberatung gehen! Die gibt es kostenlos in jeder größeren Stadt.

Frage mal bei der Caritas zum Besipiel nach oder beim Roten Kreuz.

Noch einmal einen Antrag auf Ratenzahlung stellen und auf die bisher regelmäßig überwiesenen Raten sowie den Umstand hinweisen, dass keine weitergehende Zahlungsfähigkeit besteht.

Verwaltungszwangsverfahren bedeutet letztlich Erlass eines Leistungsbescheides und Beauftragung einer Zwangsvollstreckung, macht viel Arbeit, generiert viel Aufwand, bringt der Verwaltung aber nichts ein.

Würde nochmals mit den Leuten reden,kann eigentlich nicht sein,das Ratenzahlung nicht gewährt wird.