Was tun bei fehlerhafter "förmlicher Zustellung"?

7 Antworten

Schade, dass ich die Frage erst jetzt entdeckt habe.

Es handelt sich bei diesem Schriftstück um eine förmliche Zustellung nach der ZPO (Zivile Prozessordnung)

Wenn die Person die die Zustellung vornimmt, es unterlässt auf dem Umschlag des Schriftstückes die Datumsangabe und die Unterschrift anzubringen, dann handelt es sich dabei um einen unheilbaren Mangel an der Zustellung. Durch diesen Mangel wird die Zustellung des Schriftstücks rechtsunwirksam. Das bedeutet, dass aus der Zustellung auch keine Folgen entstehen können. Es kann also dadurch keine Frist beginnen. Das ist so, weil du anhand des Umschlags des Schriftstückes (auf dem ja kein Datum vermerkt ist) beweisen kannst, dass dir der Beginn der Frist nie mitgeteilt worden ist.

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

Sicherlich kannst du um eine erneute Zustellung bitten, und das Gericht wird dieser Bitte auch auf jeden Fall Folge leisten, wenn du darauf hinweist, dass eine Rechtswirksame Zustellung noch nicht erfolgt ist.

Nun bin ich aber kein Rechtsgelehrter, sondern ich habe lediglich viel Ahnung von der Förmlichen Zustellung laut ZPO.

Die Post lässt bei Personalmangel im eigenen Unternehmen durch Subunternehmen zustellen, das Briefe dabei etwas länger unterwegs sind / nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurden ist nicht ungewöhnlich.

Du hast die Unterlagen rechtzeitig bekommen, halte dich an die vorgegebene noch laufende Frist und gut.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:20

Das kann ich aber nicht, weil ich nicht reich bin. So einfach ist das nicht. "Einfach an die Frist halten". Das ist auch ungerecht, davon mal abgesehen. Mir stehen 14 Tage Frist zu. Ich kann es mir nicht erlauben diesbezüglich Schnellschüsse zu starten.

Und ich muss laut der Gerichtspost Nachweis darüber führen, wann es mir zugestellt wurde. Das geht schlecht, wenn kein Zustellungsvermerk da ist.

LouPing  22.07.2019, 12:22
@110101101

Das du nicht reich bist ist nicht das Problem der Behörden, die Unterlagen hast du bekommen, die Frist läuft auch noch.

Du hast das Problem verursacht und nun die Pflicht dafür gerade zu stehen.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:25
@LouPing

Und selbst wenn das der Fall sein sollte, habe ich dennoch das Recht 14 Tage Frist tatsächlich zu haben. Und die Pflicht Nachweis zu führen.

Meine Güte, was stimmt nicht mit dir?

Dass ich nicht reich bin, ist nicht das Problem der Behörden. Nein, ja klar. Aber es ist mein Problem. Aber ein Problem der Behörden ist es, wenn Sie rechtswidrig/ordnungswidrig handeln.

Seid ihr beide eigentlich schwer von Begriff?

Braucht ihr das? Dass ihr euch fremden Menschen im Internet nachtreten müsst? Und ihnen generell eine Schuld vorwerft?

LouPing  22.07.2019, 12:29
@110101101

Niemand handelt hier ordnungswidrig, du versuchst lediglich dienBehörden hinzuhalten.

Der Bote kann ganz sicher beweisen das der Brief eingeworfen wurde, dafür gibt es interne Dokumentationen. Kannst du beweisen regelmäßig den Briefkasten geleert zu haben?

Gerne kannst du mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen und versuchen Beweise für ein Fehlverhalten zu finden.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:34
@LouPing

Sag' mal, bist du absichtlich so sozialunverträglich? Arbeitest du für eine Abmahn-Kanzlei oder was stimmt nicht mit dir?

Könntest du denn beweisen, dass du regelmäßig den Briefkasten geleert hast?

Meine Güte, was bist du arrogant. Hast du hier eigentlich 2 Accounts oder bist du wirklich so drauf wie der andere Provokateur?

Es geht hier nicht darum, Behörden hinzuhalten. Denn der Behörde ist es herzlich egal, ob nun die Kanzlei oder ich etwas "gewinne". Es geht darum, dass ich verpflichtet bin, nachzuweisen, wann was zugestellt worden ist, bzw. dass ich das notwendige Recht dazu habe, dass die gesetzlich vorgeschriebene Form der Zustellung eingehalten wird. Das hat nichts mit "hinhalten", sondern mit Recht und Gesetz zu tun.

LouPing  22.07.2019, 12:53
@110101101

Ich bewerte deinen Versuch realistisch. **lach**

Werde erwachsen.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 15:32
@LouPing

... schrieb' der Nutzer LouPing, der selbst nicht erwachsen ist.

IQhaipdling  17.09.2019, 14:11
 halte dich an die vorgegebene noch laufende Frist und gut.

Es gab keine Frist, da die Zustellung des Schriftstücks laut §§ 180 und 182 ZPO anhand des fehlenden Datums auf dem Umschlag rechtsunwirksam war

Du hast einen Mahnbescheid bekommen und auf diesen Einspruch erhoben.

Der Gläubiger hat die Gerichtskosten bezahlt, nun kommt es zur Klage.

Machst Du nix, fängst Du ein Versäumnisurteil.

Du solltest jetzt spätestens dem Gericht mitteilen, ob du Dich gegen die Klage verteidigen wirst, oder du übergibst das einem Rechtsanwalt, der macht das dann für Dich.

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

Du kannst sicher viel machen, wird dir aber im Endeffekt gar nix nutzen.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:47

Heißt das, wenn ich nun Widerspruch einlege, also dem Gericht mitteile, dass ich mich verteidigen will, dass das dann trotzdem noch ein Rechtsanwalt für mich tun kann? Oder ist dann damit besiegelt, dass ich da allein in eine Gerichtsverhandlung gerate?

odine  22.07.2019, 12:54
@110101101

Du musst keinen Widerspruch mehr einlegen, darüber ist das Verfahren nun schon hinaus. Du musst nur noch mitteilen, ob Du dich verteidigen möchtest - dann gibt es eine Frist zur Klageerwiderung. Theoretisch kannst Du das, in Abhängigkeit vor welchem Gericht das stattfinden wird, selbst machen - ist aber nicht zu empfehlen. Es bietet sich an, jetzt wirklich einen RA zu beauftragen. Möchtest Du dich nicht verteidigen, wirst Du automatisch das Verfahren verlieren.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 15:28
@odine

Habe jetzt mit der RA-Kanzlei telefoniert. Die übernehmen das wieder. Ich werde angerufen.

IQhaipdling  17.09.2019, 14:16
Du kannst sicher viel machen, wird dir aber im Endeffekt gar nix nutzen.

Das ist falsch. Die Zustellung des Schriftstücks ist aufgrund des fehlenden Datums auf dem Umschlag rechtsunwirksam. Der Mangel an der Zustellung ist nicht heilbar. Nachzulesen in den §§ 180 und 182 der ZPO

Folgendes Problem: Mir wurde eine Verfügung zugeschickt. Ich weiß zwar nicht was das sein soll. Ich weiß nur, was eine einstweilige Verfügung ist.

Es handelt sich um eine Klageankündigung. Offenbar hast du einem Mahnbescheid widersprochen, und der Gläubiger / Gegner hat nun das streitige Verfahren eröffnet.

Aber im Schreiben steht unter Anderem: "Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Als Verteidigungsanzeige reicht es nicht aus, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben haben. Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Anspruchsbegründung schriftlich erwidern."

Was ist daran unverständlich? Du hast 2 Wochen Frist ab Zugang des Schreibens, um dem Gericht mitzuteilen, ob du dich vor Gericht verteidigen willst, ansonsten ergeht in deiner Abwesenheit ein Urteil nach Aktenlage bzw. ggfs. ein Versäumnisurteil gegen dich. Teilst du dem Gericht mit, dass du die Absicht hast, dich zu verteidigen, gewährt dir das Gericht eine Frist von weiteren 2 Wochen nach Zugang des Schreibens (ergo 4 Wochen nach Zugang), um deine Argumente schriftlich vorzubringen.

Der ganze Brief im gelben Umschlag wurde mir am Freitag (!) zugestellt (er lag' im Briefkasten, den ich täglich 3 x kontrolliere), ist aber datiert auf den 15.07.

Das Schreiben wurde von der Gerichtsstelle / Rechtspfleger*In am 15.7. aufgesetzt, am 16.7. oder später in die Zustellung gegeben, und hat dich am 19.7. erreicht. Na und?

Und nun kommt der Punkt, weshalb ich im Besonderen irritiert bin. Es fehlt der Zustellungsvermerk! Da in dem Feld, wo "Zugestell am" steht, wo ein Postbote verpflichtet ist, die Zustellung zu vermerken, wie man mir erklärte, ist gar nichts. Nur das leere Feld (!).

Dann hat der Zusteller es versäumt, den Umschlag auszufüllen. Das ist zwar ein Formfehler, aber er hat keine Auswirkung. Du kannst übrigens den Tag der Zustellung bei Gericht auch nachprüfen lassen, denn dort wird er in der Akte notiert (der Zusteller muss die Zustellung extern ebenfalls protokollieren). Da dir aber noch 10 Tage bleiben, um auf das Schreiben zu antworten, ist das irrelevant.

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden

Nein. Du kannst aber mit Bezug auf das fehlende Datum einfordern, dass die Frist auf jeden Fall nicht vor dem Freitag zu laufen beginnt, als das Schreiben dir zugestellt wurde deinen Angaben nach. Das klärt man am einfachsten mit einem Anruf bei der zuständigen Rechtspfleger*In.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 12:46

Ich habe dort angerufen und man erklärte mir, ich soll das schriftlich an das AG reklamieren.

Danke dennoch für die bisher einzig sinnvolle Antwort.

Ich kann eben nicht jedes Juristen-Deutsch übersetzen. Ich bin nämlich kein Allwissender. Darum fragte ich. Ich werde also jetzt ein Schreiben aufsetzen (Widerspruch fristwahrend) und auch Bezug auf das fehlende Datum nehmen.

Aber mir muss hier keiner großspurig und kaltschnäuzig erklären, dass es in dem von mir beschriebenen Sachverhalt kein Fehler gäbe und dass nur ich der Schuldige sei oder mich gar um Verantwortung drücken würde. Das Gegenteil ist nämlich der Fall!

Gerade ich bin jemand, der immer und für alles Verantwortung übernimmt. So viel wie es nur geht. Aber, es gibt offenkundig Menschen, die wollen es zwanghaft anders sehen und müssen immer völlig überflüssig mit unqualifizierten Kommentaren provozieren. Finde ich völlig deplatziert.

Ich habe etwas gefragt. Und dann erwarte ich eine Antwort. Möglichst hilfreich, wenn möglich.

Nicht hilfreich ist, wenn man einfach eine kurze Antwort hier rein knallt, die einem sinngemäß nur Eines vermitteln soll "Du bist schuld, du hast noch genug Zeit, also kümmer' dich darum und stehe dafür gerade".

Nur für alle Fälle: mit diesm Kommentar habe ich weitestgehend Bezug auf die anderen Antwortschreiber genommen, bei denen man annehmen muss, dass sie nicht auf gutefrage.net angemeldet sind, um Anderen zu helfen. Ihre Absichten lassen den objektiven Betrachter zur Annahme kommen, dass deren Antworten das Ziel haben, Fragesteller zu diskreditieren und bis auf's Schärfste zu provozieren.

LouPing  22.07.2019, 12:54
@110101101

Nur weil dir die der Realität entsprechenden Antworten nicht gefallen musst du nun nicht auch noch gegen GF in den Krieg ziehen.

Sorry, aber jetzt wird es lächerlich.

110101101 
Fragesteller
 22.07.2019, 15:31
@LouPing

Ich ziehe nicht gegen GF in den Krieg. Ich übe berechtigte Kritik an deinen Äußerungen, die nichts mit der Realität zu tun haben, sondern mit schlechten Manieren deinerseits.

IQhaipdling  17.09.2019, 14:32
Dann hat der Zusteller es versäumt, den Umschlag auszufüllen. Das ist zwar ein Formfehler, aber er hat keine Auswirkung. Du kannst übrigens den Tag der Zustellung bei Gericht auch nachprüfen lassen, denn dort wird er in der Akte notiert (der Zusteller muss die Zustellung extern ebenfalls protokollieren). Da dir aber noch 10 Tage bleiben, um auf das Schreiben zu antworten, ist das irrelevant.

Das ist leider Falsch

Es handelt sich hier mitnichten um einen Formfehler, sondern um einen Unheilbaren Mangel.

In § 180 ZPO wird darauf hingewiesen, dass die zustellende Person auf dem Umschlag des Schriftstücks das Datum der Zustellung und seine eigene Unterschrift anbringen muss.

In § 182 Absatz 2 Punkt 6 wird darauf hingewiesen, dass die Beurkundung der Zustellung einen Hinweis darauf enthalten muss, dass die Zustellende Kraft das Datum der Zustellung und seine eigene Unterschrift auf dem Umschlag des Schriftstücks angebracht hat.

Somit ergibt sich folgende Situation:

Fehlt in der Beurkundung der Hinweis auf die Anbringung von Datum und Unterschrift auf der Umhüllung, so genügt sie nicht den Anforderungen der ZPO und ist deshalb unzureichend und in der Folge nicht rechtswirksam

Ist der Hinweis auf die Anbringung von Unterschrift und Zustelldatum enthalten, handelt es sich offensichtlich um eine Falschbeurkundung, die als solche auch keine Rechtskraft entfalten kann

FordPrefect  17.09.2019, 14:38
@IQhaipdling
Es handelt sich hier mitnichten um einen Formfehler, sondern um einen Unheilbaren Mangel.

Ist das tatsächlich bereits ein Unheilbarer Mangel?

Andererseits würde das dem Beklagten (==Empfänger) ja nicht zum Nachteil gereichen, denn auch in diesem Fall wäre seine Einspruchsfrist nicht verfallen. Stattdessen müsste er streng genommen gar nicht Stellung nehmen, da die KLageankündigung ihm dann gar nicht erst rechtswirkam zugegangen wäre.

Interessanter Fall.

IQhaipdling  17.09.2019, 14:44
@FordPrefect

Ja, das ist ein unheilbarer Mangel

Ein Formfehler wäre zum Beispiel, wenn die Zustellende Kraft vergisst die Uhrzeit der Zustellung auf Schriftstück und Urkunde anzubringen, obwohl dies vom Auftraggeber verlangt wurde

In diesem Fall tritt die Rechtskraft der Zustellung zwar erst am Zustelltag um 24:00 Uhr ein, aber sie tritt ein. (blöde nur, wenn das Gericht einer Bank mitteilen wollte, dass ein Konto gesperrt ist, und von diesem dann am späten Nachmittag noch Beträge abfliesen)

Was ist die Ursache? Was ging denn alles bis zu dem Punkt der Verfügung voraus?

Fühlen Sie sich doch nicht angegriffen(?) wenn Sie auf Grund Ihrer Schilderungen nicht gleich den hilfreichen Ratschlag erhalten. Die Rechtspflege quillt über mit diesen marginalen Zustellungsfehlern und selbst in gerichtsfest falsifizierbaren Zusammenhängen wird das für Hartz-Leute mit Sicherheit unter den Tisch fallen.

(Außer Sie haben eine ausreichend gefüllte Portokasse und heißen Bank oder Versicherung um jedes Detail pedantisch feststellen zu lassen)

Wieso hat ein zuvor befasster PKH-Anwalt das Mandat niedergelegt?

Sie puzzeln ziemlich herum, werfen ein paar Puzzlestücke in die Diskussion und erwarten das andere das Gesamte sofort verstehen und erkennen können.

Nicht umsonst hat Justizia eine Augenbinde um die Glubscher und ein Schwert mit dem diese um sich fuchtelt und unzählige Rechtspfleger, die gemeinsam das Schwert mithalten.

110101101 
Fragesteller
 23.07.2019, 16:37

Ich habe konkret den Sachverhalt dargestellt. Keine Puzzleteile. Und es gibt da auch nicht viel zusammen zu setzen. Also erwarte ich das auch nicht. Dass man sich angegriffen fühlt, ist eine normale, menschliche Reaktion auf Provokationen hin, die zum Inhalt hatten, mich zum Assi zu machen, der nur Verantwortung abschieben will. Das war also nicht nur nicht hilfreich.

Der zuvor befasste Anwalt hat das Mandat niedergelegt, weil Kontaktaufnahme zu mir fehlgeschlagen ist. Was normal ist, da ich zwischenzeitlich umgezogen bin und vor dem Umzug gedacht habe, dass das Thema erledigt ist.

Und wie ich schon an anderer Stelle geschrieben haben müsste, auch bei einem Hartz-4 Empfänger muss sowas nicht "unter den Tisch fallen", ob es nun ein kleiner Formfehler ist oder nicht. Ich habe das einzige Interesse daran, freigesprochen zu werden oder rechtskräftig verurteilt zu werden für etwas, was ich wirklich gemacht habe. In diesem Falle ist es so, dass das, was mir vorgeworfen wird, tatsächlich nicht so stimmt, weshalb ich den Vorwurf bestreite. Wie der Richter dann am Ende urteilen wird, werde ich sehen. Aber ich habe schon von einen Urteilen speziell auch von diesem Gericht gelesen, die dann am Ende immer zugunsten des Beklagten ausgingen. Ist eigentlich auch relativ simpel. Wenn ich in einer Videothek einen Film klaue, dann werde ich wohl bei nachgewiesener Schuld dafür, gewiss keinen Schadensersatz für alle Filme zahlen müssen, die gerade in der Videothek waren. Ich wüsste auch nicht, wo da der große Schaden sein soll, der entstanden ist. Kann sich nur im 2-stelligen Bereich höchstens bewegen. Von daher, wie ich schon schrieb'.. Bitteschön, dann sollen die ma machen und sich an einem weiteren Bürger von von Tausenden die Zähne ausbeisen und sich mit ihren juristischen Schritten einen abwichsen. Ich wünsche viel Spaß.

Raucherecke  23.07.2019, 21:31
@110101101

Um welche Rechtsmittel geht es in der Verfügung? Da muss ja dann auch eine Klageschrift vorausgehen.

Von wegen keine Puzzlestücke,

alles immer nur klar wie Kloßbrühe und ich denke ich habe Vicky aus Little Britain am anderen Ende.

Sie sind verzweifelt und überfordert damit es Ihnen geschieht, deswegen versucht man Ihnen zu helfen.

Ziehen Sie sich nicht gleich ins Schneckenhäuschen. Ich habe in eigener Angelgenheit 7 Monate und Dutzende Antworten lesen müssen um ehe auch nur 0,001 % meiner Frage konkret beantwortet zu erhalten. Auf dieser Welt interessiert das Schicksal anderer niemanden

Außer ich mich gerade für Ihres, da ich sehe, dass Sie verzweifelt sind und ich kein gleichgültiger Mensch bin

Auch wenn man keine Rechtsberatung bieten darf, na und, soll mich doch wer verklagen

110101101 
Fragesteller
 24.07.2019, 00:51
@Raucherecke

In der Verfügung steht, dass das schriftliche Vorverfahren angeordnet wurde. Und die Klägerin will beantragen, dass ich 1000 € zu zahlen habe und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben.

Besonders verzweifelt bin ich im Grunde nicht. Ich habe eigentlich sogar richtig Lust auf ein echtes Gerichtsverfahren, weil das mal etwas Neues wäre für mich und ich mich dann darin üben würde einen Prozess zu führen. Notfalls würde ich auch allein auftreten. Denn dann hätte ich im Falle einer Niederlage nicht die Kosten für meinen Rechtsanwalt, sondern nur alle anderen Kosten.

Letztendlich ist es mir egal, was dabei rauskommt. Ich plane konkret mein Leben zu beenden. In gewisser Weise verzweifelt war ich also schon vorher, aber nicht hysterisch oder gar psychotisch. Ich habe gelacht, als ich den Brief geöffnet habe. Mir war klar, dass ich handeln muss und im Falle des Falles auch Verantwortung übernehmen muss. Aber, ich lasse mir auch nicht alles gefallen und alles vorwerfen. Wenn ich etwas nicht gemacht habe, dann sehe ich auch nicht ein dafür Schadensersatz zu blechen. Wenn ich etwas gemacht habe, dann muss der Schadensersatz schon in der Höhe sein, die auch angemessen ist. Nicht nur aus meiner Perspektive, sondern aus der Perspektive eines Richters und Außenstehender.

Mir ist das egal, ob die sich da für Geld einen abwichsen. Ich habe kein Geld. Im Falle einer Verurteilung habe ich bloß einen Grund mehr, mein Leben zu beenden. Und dann geht die Klägerin leer aus und bleibt auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen, den ich ja nicht angefangen habe. Und auch, wenn jetzt das Argument kommt, dass selbst das die nicht jucken würde, weil die 10.000 x mehr Geld haben, als das ganze Prozedere kostet, ja und? Ok. Mich juckt es auch nicht.

Und mir ist auch egal, wenn jetzt jemand daher kommt und lacht, was ich denn wolle und denke, ich könne gegen Anwälte ankommen, die Routine darin haben, in dem, was sie tun. Ist mir gleich. Ich weiß, dass ich kein Rechtsanwalt bin. Aber ich habe schon ganz andere Dinge erfolgreich umgesetzt, wo mir auch jeder gesagt hat, dass ich verrückt sei und das nie schaffen würde. Von wegen... Einiges habe ich am Ende dann doch geschafft.

Und genau so pragmatisch sehe ich diesen Rechtsstreit an, wo ich richtig scharf drauf wäre, eine Gerichtsverhandlung als Beklagter zu erleben und Rechtsanwälte der Gegenseite anzuhören und anzuschauen. Ich würde mich darauf vorbereiten und dann ganz beruhigt da sitzen und mir deren Juristen-Gewichse anhören. Und irgendwann kommt der Moment, wo bestimmt auch ich mal meinen Text dazu geben darf. Und das werde ich dann tun. Wenn es sein muss im gleichen Juristen-Slang wie das tun. Vielleicht gewinne ich, vielleicht verliere ich. Aber wenn ich gewinne fahre ich mit einem Lachen nach Hause und kann dann auf einer so unbedeutenden Plattform wie hier davon berichten, was ich alleine geschafft habe und kann anderen Menschen besser helfen, die das selbe Problem haben.

Für meinen Teil sind "die" jedenfalls die ärmeren Schweine. Weil die machen es nur des Geldes wegen. Aber Geld nimmt man nicht mit ins Grab. Also sollen sie ruhig machen. Aber sie verursachen den Menschen und den Gerichten bloß unnötige Arbeit. Denn die Gerichte haben Besseres zu tun, als sich mit Urheberrechts-Spinnereien von Großkonzernen herum zu schlagen. Ist meine Meinung. Und wäre ich der Richter in dieser Sache, würde ich zugunsten des Beklagten urteilen. Nicht weil ich Mitleid mit ihm habe, sondern weil die Klage einfach bescheuert ist und die Höhe des geforderten Schadensersatzes nicht angemessen ist. Und schließlich auch weil der Vorwurf nicht zutreffend ist. Ich würde der Klägerin sagen, fahren Sie nach Hause und lassen Sie die Leute in Ruhe. Wir haben hier Wichtigeres zu tun, als geringfügige, theoretische Umsatzeinbußen einer Aktiengesellschaft zu verhandeln!

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