Dauer Zustellung einstweilige Verfügung?

1 Antwort

Die Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt in aller Regel durch einen Gerichtsvollzieher oder – sofern beide Parteien anwaltlich vertreten sind – durch Zustellung der Entscheidung von Anwalt zu Anwalt. Zu beachten ist, dass möglichst eine „Ausfertigung“, mindestens aber eine „ordnungsgemäß beglaubigte Kopie“ der einstweiligen Verfügung dem Gegner zugestellt werden muss.