Scheidungsurteil Rechtsmittelfrist (Zustellung)

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Die formgültige Zustellung ist Ausgangspunkt für den Lauf der Rechtsmittelfrist. Die Zustellung wird entweder von der Deutschen Post oder einer privaten Agentur durchgeführt. Wenn die Post zustellt und der Empfänger hat kein Namensschild am Briefkasten, dem Postboten ist aber bekannt, dass der Empfänger dort wohnt, dann wird er auch die Zustellung durchführen. Bei den privaten Agenturen ist das anders; denn die wissen ja nicht, dass der Empfänger dort wohnt und Rückfragen halten die teilweise nicht. Dann geht die Nachforscherei nach einem Aufenthalt los (muss der Gegner machen!). Das Gericht kann aber auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, der wahrscheinlich mehr Möglichkeiten hat das Vorhandensein des Zustellempfängers festzustellen. Wenn alle Versuche scheitern bleibt nur noch die Öffentliche Zustellung.

Die Frist beginnt erst mit Zustellung (das heisst der Brief muss sich im persönlichen Machtbereich des Empfängers befinden)und die ist ohne Briefkasten noch nicht gegeben.

das wird von Amtswegen zugestellt. Das heißt der Postbote notiert auf dem Umschlag und für den Absender das Datum und die Uhrzeit an dem das Urteil zugestellt worden ist.

Wenn er keinen Namen am Briefkasten hat kann geklingelt werden. Wenn das Urteil wirklich unzustellbar ist, gibt es eine öffentliche Zustellung.

Meines Wissens wird es per Postzustellungsurkunde zugestellt. Maßgebend ist dann das Datum der Zustellung, bzw. der versuchten Zustellung, im Falle, dass der Empfänger nicht zu Hause ist.

Du bekommst eine Förmliche Zustellung. Das ist ein gelber Brief. Dieser kommt mit der Deutschen Post. Dazu muss der Postbote ein Formular ausfüllen, in dem er u. a. auch vermekt, wenn dieser Brief zugestellt wird.

Briefumschlag einer förmlichen Zustellung - (Recht, Scheidung)