Was tun bei Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung wegen Überholen trotz Gegenverkehr durch jemanden, der beim Überholtwerden Gas gegeben hat (2 Insassen)?

8 Antworten

Hallo ankora,

Du solltest ohne vorher zumindest mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gesprochen zu haben keine Aussage bei der Polizei tätigen .

Damit würdest du einem guten Anwalt Verteidigungsansätze  nehmen .

Das der eine schneller war als erlaubt und der andere Gas gegeben hat wirst du nicht beweisen können !

Hallo,

wenn das wirklich so war, dann solltest du das auch genauso aussagen.

Denn nach § 5 Absatz 6 StVO ist das, was der andere gemacht hat, zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

Natürlich kann dir hier keiner sagen, ob man dir glauben wird oder dem / den anderen Zeugen.

Vielleicht musst du dir auch die Frage gefallen lassen, warum du, wenn zum einen Gegenverkehr kommt und zum anderen in 1000 Metern schon wieder eine Ampel ist, überhaupt überholt hast.

Wenn du rechtsschutzversichert bist, führe doch ein erstes telefonisches Beratungsgespräch mit einem Anwalt. In diesem kann man dir auch schon den ein oder anderen Tipp geben und genau sagen, ob oder wann du den Anwalt einschalten solltest.

Dir wird eine Straftat zur Last gelegt. Da wird ohne Gerichtsverhandlung keine Strafe verhängt.

Das gibt es nur in einem Bußgeldverfahren bei einer Ordnungswidrigkeit.

Viele Grüße

Michael


ankora 
Fragesteller
 20.02.2017, 17:03

Hallo Michael,

stimmt, sogar mehrere. Verkehrsbehinderung, Nötigung, als langsames Fahrzeug nicht das Überholen ermögicht, beim Überholtwerden beschleunigt und nicht dem Gebot der Gefahrenvermeidung gefolgt sonder sich verkehrsgefährdend verhalten.

Habe den Vernehmungstermin heute morgen erstmal abgesagt und mitgeteilt, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, bevor ich mich äußere.

Der Beamte war sehr freundlich und teilte mir die eigentlich zuständige Dienststelle (wo die Anzeige aufgenommen wurde) und das dortige Aktenzeichen mit, um Akteneinsicht anfordern und die "Schutzsschrift" ggf. eines Anwaltes direkt dort einreichen zu können.

Meine Rechtsschutzversicherung hat auch eine anwaltliche Tel.-Hotline, die ich morgen mal kontaktieren werde und dann sehe ich weiter. Heute hab ich keine Lust mehr... schlecht geschlafen...

Ich hoffe, dass aus der ganzen Sache eine andere Bewertung zu machen ist, und es zu einem Bußgeldverfahren umgewandelt wird. Weiß eigentlich auch gar nicht so recht, wo ich an dem Tag war...

Viele Grüße

ankora

Deine Schilderung des Vorfalls wird Dir kaum helfen. Der Polizeivernehmung solltest Du daher besser fernbleiben. Du bist nicht verpflichtet dort zu erscheinen und erst recht nicht irgendwas zur Sache auszusagen, zu Deinem Nachteil darf es auch nicht ausgelegt werden.

Du schreibst daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast. Besprich Dich erstmal, zunächst in Form einer Beratung, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Letztlich kannst Du behaupten an diesem Tag nicht gefahren zu sein. Das ist zwar eine Lügen aber Dir erlaubt. Es dürfte schwer sein Dir nachzuweisen daß Du trotzdem gefahren bist. Nach Deiner Schilderung könnte es für dir Zeugen schwer sein Dich als Fahrer/in eindeutig zu identiefizieren.

Hallo,

Danke für die schnellen Beiträge.

Knapp wurde es doch aber nicht durch mich sondern durch den, der beim Überholtwerden unerlaubt und gefährdend Gas gegeben hat.

Lichthupe betätigt hat der Gegenverkehr wohl, nachdem er merkte was los war und dass 2 Fahrzeuge ungewohnt lange nebeneinander blieben.

Meiner Erfahrung nach ist genau das was Anwälte raten, nichts sagen. Damit die Sache schwierig wird, weil man seine Glaubwürdigkeit verloren hat, wenn man nicht freimütig die Sache aus seiner Sicht schildert, wenn man unschuldig ist.

Sie streben ein Verfahren und Gerichtsverhandlungen an, um möglichst viel Geld zu verdienen und wirklich nützen tun sie einem nicht. Bisher konnte ich es immer selber besser und musste ständig aufpassen und musste hinter dem Anwalt her nachbessern und bei Gericht selber - NULL.

Ich glaube ich versuche mal den Vernehmungstermin noch zu verschieben und erkundige mich noch weiter inkl. Hotline der Rechtsschutzversicherung.

Grüße

Wenn solltest Du Dich zumindest vor Deiner Aussage beraten !! lassen.

Ein falsches Wort, falsche Formulierung bei der Polizei und kein Anwalt kann mehr etwas retten. Wenn Du schon eine Rechtschutzversicherung incl. Verkehrsrecht hast, dann nutze sie wenn möglich auch.