Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und Teil 1 ?

3 Antworten

Alle wichtigen Daten zum KFZ. Teil 1 ist bei Fahrten mitzuführen, Teil 2 dient als Besitznachweis. War früher der Kfz-Brief.

Nein. Nein und nochmals Nein.

Weder Brief noch Teil I oder II (früher »Brief«) dienen als Eigentumsnachweis.

»Besitznachweis« ist sowieso sinnfrei. Wenn ich dir dein Motorrad wegnehme bin ich der Besitzer und der Nachweis ist »da steht es ja«. Eigentümer bin ich deshalb noch lange nicht. ;)

@Gaskutscher

Brief = Eigentumsnachweis ist halt eine nicht aus dem Kopf zu kriegende Aussage.

Viele glauben halt noch immer, dass derjenige, der im Fahrzeugbrief (heutzutage "Zulassungsbescheinigung Teil II") eingetragen ist, Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist oder durch die Eintragung wird.

Dieser Irrglaube ist jedoch grundfalsch. Eigentümer einer beweglichen Sache wird derjenige, dem die Sache gemäß § 929 BGB  übergeben und übereignet wurde. Bei Kraftfahrzeugen gilt hier nichts anderes.

Die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II und die Zustimmung zur Eintragung als "Halter" des Fahrzeugs verkörpert auch diesen Willen nicht notwendigerweise. Vielmehr wird häufig eine andere Person als Halter eines Fahrzeugs eingetragen, weil diese andere Person günstiger eine Haftpflichtversicherung abschließen kann und viele Versicherungen keine Fahrzeuge auf eine Person versichern, die auf eine andere Person zugelassen sind oder dies mit hohen Zuschlägen quittieren.

Gerichte gehen grundsätzlich davon aus, dass die eingetragene Person immer als Halter anzusehen ist, nicht jedoch unbedingt Eigentümer ist. Auch muß der eingetragene Halter weder Besitzer noch Eigentümer sein!


Die Angaben vom Fahrzeughalter und dem Fahrzeug selbst.

Änderungen gegenüber der allgemeinen Betriebserlaubnis werden dort vermerkt (z.B. bei einem Motorrad Leistungsreduzierung oder -steigerung, bei einem PKW Änderungen vom Gewicht oder wenn eine Gasanlage verbaut wird).

Alles weitere -> Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Alle Informationen zum Fahrzeug, zum Beispiel Halter, amtliches Kennzeichen, Fahrzeuggröße und Fahrzeuggewicht, maximale Zuladung, maximale Anhängelast etc., also alle technischen Daten.