was rechts- und geschäftsfähigkeit?

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Rechtsfähigkeit

§ 1 BGB • beginnt mit der Vollendung der Geburt

Geschäftsunfähigkeit

§§ 104 ff BGB

• Geschäftsunfähigkeit bis zur Vollendung des 7 LJ. o keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung o dauernd Geisteskrank

Ausnahmen => „Botengang“ – er handelt im Auftrag eines Geschäftsunfähigen Handlungen durch gesetzliche Vertreter (Eltern, Betreuer)

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

§ 106 BGB

• vom vollendeten 7 LJ. bis Vollendung des 18 LJ. • Willenserklärung mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreter • ohne vorherige Einwilligung ist das Rechtsgeschehen schwebend Unwirksam • Wirksamkeit nach nachträglicher Zustimmung » Genehmigung • Bei Kredit- und Ratengeschäften = Vormundschaftsgericht muss Genehmigung erteilen

Ausnahmen: ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter 1. Rechtsgeschäfte, die nur Vorteile bringen, z.B. Schenkung (§ 107 BGB) 2. Rechtsgeschäfte, die mit Mitteln erfüllt werden, die für diesen Zweck zur freien Verfügung gestellt werden „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) 3. Erlaubt der gesetzliche Vertreter, einem Dienst- oder Arbeitsvertrag abzuschließen, so braucht für weitere Geschäfte keine besondere Zustimmung mehr (§ 113 BGB)

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

• Personen, die das 18 LJ. vollendet haben, sofern sie nicht zu den Geschäftsunfähigen gehören

Juristische Personen sind von ihrer Gründung bis zur Auflösung unbeschränkt Geschäftsfähig. Für sie handeln die im Gesetz oder in der Satzung dafür bestimmten Organe.

Rechte hat jeder ab Geburt ist aber nicht geschäftsfähig. Ab 18 volle Geschäftsfähigkeit.

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechte zu haben. Die Rechtsfähigkeit erlangt man mit der Geburt und sie endet mit dem Tod. Beim Erbrecht beginnt die Rechtsfähigkeit sogar schon vor der Geburt. Geschäftsfähigkeit ist durch das BGB begründet und beschreibt die rechtliche Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ein Rechtsgeschäft ist z. B. jeder "Vertrag" zwischen zwei Personen. Jemand kauft oder verkauft etwas. Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist man geschäftsunfähig. Danach bis zum 18. Lj beschränkt geschäftsfähig und ab 18 voll geschäftsfähig. Alles nachzulesen im BGB.

Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Geschäftsfähig ist, wer Rechte und Pflichten selbst ausüben kann.

Ein Kind kann Eigentümer von Gegenständen sein und ist damit rechtsfähig. Es kann aber nicht wirksam über diese Gegenstände verfügen, da es nicht geschäftsfähig ist.

Rechtsfähig bist du wenn du Träger von Rechten und Pflichten sein kannst, von Geburt an, und Geschäftsfähig ist man wenn Geschäfte selbst abwickeln kann, ich glaube das müsste mit 18 Jahren sein