PayPal unter 18 mit Unbeschränkter Geschäftsfähigkeit?
Ich bin gerade dabei ein Gewerbe anzumelden (unter 18). Wenn ich nun ein Gewerbe angemeldet habe, bekomme ich dazu ja eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit.
Wie ist das mit PayPal usw. muss ich dort anrufen und denen versuchen das zu erklären? Erlauben die mir trotzdem keinen Zugang?
10 Antworten
Hi,
PayPal hat da eine 0 Toleranz Politik was ab 18 angeht. Keine Chance, da zukommen mit deutscher Rechtsprechung. In der Theorie alles gut, und nach einem Urteil des Familiengerichts müssten sie es dann auch THEORETISCH akzeptieren, in der Praxis werden sie es einfach nicht akzeptieren / ablehnen.
Denn im Endeffekt darf PayPal als Unternehmen selber entscheiden mit wem sie Geschäfte machen und mit wem nicht. Und wenn man unter 18 ist dann wollen sie es eben nicht. Unabhängig davon wem ein Unternehmen gehört oder nicht.
Lösung:
Deine Eltern eröffnen einfach ein Business Konto und das Geschäft müsste dann ebenfalls auf deine Eltern laufen. Da gibt es keine Probleme, und nachdem du 18 bist kannst du es ja alles auf dich übertragen.
PayPal ist erst ab 18.
Habe ich. PayPal ist ab 18!!!
Wie wär´s mit Text lesen?
Dann mach mal, PP verlangt die Volljährigkeit.
Dankeschön. 😀😁
Das kannst Du vergessen, PayPal verlangt ausschließlich Volljährigkeit, das hatten wir hier schon oft:
Sie können sich bei PayPal in Deutschland für die Eröffnung eines PayPal-Kontos nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben und nicht im Namen oder für Rechnung eines Dritten handeln; es sei denn Sie eröffnen das PayPal-Konto für und im Auftrag des Unternehmens, bei dem Sie angestellt sind. Wenn Sie nicht im Auftrag des Unternehmens handeln, bei dem Sie angestellt sind, dürfen Sie das PayPal-Konto nur für sich selbst eröffnen.
Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full
Ich denke schon länger darüber nach, ob einAngestellter eines Unternehmens ein gewerbliches Paypal-Konto anmelden kann, unabhängig von der Volljährigkeit.
Nicht, wenn PP in seinen Nutzungsbedingungen explizit die Volljährigkeit verlangt.
Und die sind da ziemlich kompromisslos.
Diese Formulierung Paypals finde ich in diesem Zusammenhang schwammig: " es sei denn Sie eröffnen das PayPal-Konto für und im Auftrag des Unternehmens, bei dem Sie angestellt sind. " Ich habe aber keine Lust, deswegen Paypal anzuschreiben.
Ich auch nicht, warum auch? ;-)
Aber da der FS ja als angehender Einzelunternehmer fragt, kommt er um die PP-Auflage "Volljährigkeit" wohl nicht herum.
Stimmt. Hoffentlich teilt er uns dann das Ergebnis mit.
Also von der Logik her würde ich sagen ja, du handelst ja im Auftrage deiner Firma. Aber von Menschenverstand hier sage ich dir , für dich zuständig sind bist du 18 bist, deine Erziehungsberechtigten
Eltern müssen dich daran hindern. Du bist nicht voll geschäftsfähig bevor du nicht 18 bist das sagen alle hier und sie sind sich auch darüber einig dass PayPal es mit volljährigen zu tun hat, und nicht mit minderjährigen Geschäfte
macht, in keiner Weise ist das bei PayPal vorgesehen. Das machen deine Eltern für dich oder deine Erziehungsberechtigten bist du 18 bist.
Und das würde ich auch jedem sagen wir noch nicht 18 ist lass die Finger von solchen Geschäften.
Da du es aber trotzdem tust, und alles was du nicht selber dazu tun willst, das geht an die Leute die dich dazu bringen so zu handeln und für andere Geschäfte zu machen obwohl du minderjährig bist die machen sich da genauso strafbar,
nicht nur die Leute die dich beraten und verhindern und vertreten.
Und deine Firma zu übernehmen, die deine Eltern bisher machen um dich zu vertreten bei PayPal und die sich bei PayPal anmelden um das in deinem Sinne zu machen oder die Erziehungsberechtigten, die wird ja auch erklärt bist du volljährig bist und die wird die dann offiziell übergeben.
PS die sollten sich auch darum kümmern dass dein Vorgang hier bei gute Frage vernünftig abläuft.
Zum 18. Geburtstag wünsche ich dir schon mal herzlichen Glückwunsch und hoffe dass dann eine vernünftige Geschäftsbeziehung für dich entsteht.
Das ist so zu behaupten eine Fahrschule zu sein, ein Auto zu klauen um sich vor den Drogendealern in Sicherheit zu bringen, die in deiner Heimat Stadt sind, aus der du deswegen geflüchtet bist um in der neuen Heimat ein neues Leben anzufangen, mit deinem geklauten Auto als Pizzalieferant.
Ich selber bin auch Minderjährig, habe die Familiengerichtliche Genehmigung und Leite ein Unternehmen.
Mich beschäftigt momentan die gleiche Frage.
Ich gehe mal davon aus das man als Minderjähriger zwar kein privates PayPal Konto, sondern nur ein Business Konto anmelden darf, die Firma ja kein Alter hat und diese als juristische Person gilt. Ob der Besitzer des Unternehmens nun Minderjährig ist oder nicht spielt meiner Meinung nach keine Rolle da das sonst unlauterer Wettbewerb wäre. Wenn ich als Minderjähriger zum Beispiel einen Onlineshop habe muss es mir ja auch möglich sein Kunden via PayPal zahlen zu lassen.
Hier mal was die IHK generell zum Thema meint:
"Durch diese Genehmigung hat der Jugendliche für Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, die "unbeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt. Damit darf er alle Verträge schließen, die seine gewerbliche Tätigkeit mit sich bringt, also z. B. Abschluss eines Mietvertrags über Geschäftsräume, Kauf von Betriebseinrichtungen, Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie von Arbeits- bzw. Dienstverträgen …"
In der AGB von PayPal steht ja auch der Folgende Satz:
"… es sei denn Sie eröffnen das PayPal-Konto für und im Auftrag des Unternehmens, bei dem Sie angestellt sind …"
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full
Man ist in dem Fall zwar nicht bei einem Unternehmen angemeldet sondern Selbstständig, aber ich kann mir sehr gut vorstellen das dass dennoch gilt.
Ich werde mich nächste Woche mal an PayPal wenden und dann hier berichten.
Wie wär´s mit Text lesen?