Unterschied Rechtsanwalt - angestellter Rechtsanwalt - Assessor des Rechts?
Hallo!
Wir sollen einen Vortrag über juristische Mitarbeiter ausarbeiten und ich habe den angestellten Rechtsanwalt sowie den Assessor des Rechts.
Da das Internet in diesem Fall nicht allzu viel hergibt, wie ich finde, hoffe ich auf eure Hilfe.
Wir sollen jeweils den Ausbildungsweg, die Rechte und Pflichte und die Aufgaben herausfinden. Beim angestellten Rechtsanwalt dürfte das in etwa wie bei einem Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei sein, oder? Gibt es zwischen den beiden deutliche Unterschiede, die man aufzeigen sollte?
Die sieht aber das ganze bei einem Assessor des Rechts aus? Ist das nicht eigl. auch genau der selbe Werdegang? Welche Unterschiede gibt es hier zum Rechtsanwalt?
Ich danke für eure Hilfe!
1 Antwort
Mal etwas Info zum Rechtsassessor:
Zitat:
Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie dem Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt, veraltet: Akzeß, Akzess) abgelegt haben oder die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.
Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein selbstverständlicher Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.