Unterschied Rechtsanwalt - angestellter Rechtsanwalt - Assessor des Rechts?

1 Antwort

Mal etwas Info zum Rechtsassessor:

Zitat:

Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie dem Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt, veraltet: Akzeß, Akzess) abgelegt haben oder die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Assessor

Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein selbstverständlicher Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.