Was passiert, wenn man unter seinem Grundstück einen Goldschatz findet?

2 Antworten

Grundsätzlich ( in Deutschland ) gehört der Fund jehweils zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grunstücksbesitzer. Solange es sich bei dem Fund nur um etwas ohne historischen Wert handelt wird meist auch so verfahren. Handelt es sich aber um kulturhistorisch wertvolles, also etwas was im weitesten Sinne unter den Begriff " Bodendenkmal " fallen könnte findet das sogenannte " Schatzregal " Anwendung, sofern das jehweilige Bundesland eine derartige Regelung hat. In dem Falle ist dann das Bundesland in dem sich das Grundstück befindet Miteigentümer bis möglicherweise hin dazu, daß derartige Funde abgeliefert werden müssen und der Finder vom Land möglicherweise entsprechend entschädigt wird.

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland du den Schatz findest.

Wie velodog schon geschrieben hat, gehören Fundsachen, deren Besitzer sich nicht mehr feststellen lässt, grundsätzlich je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer. (sogenannte Hadrianische Teilung).

Das gilt jedoch nicht automatisch bei sogenannten Schatzfunden, also Fundsachen, die so lange verborgen waren, das niemand mehr einen Besitzanspruch geltend machen kann. Hier gelten Landesgesetze, und die sind in den einzelnen Bundesändern unterschiedlich geregelt; da geht die Spanne von der Hadrianischen Teilung bis zum feuchten Händedruck als Entschädigung.

In einigen Bundesländern gilt das Schatzregal, das dem Staat je nach Auslegung einen Teil bis hin zum ganzen Fund zuspricht; teilweise mit, teilweise auch ohne Anspruch auf Entschädigung. Während man z.B. Sachsen lediglich eine Urkunde als Dank bekommt, gibt sich Bayern etwas großzügiger: Hier geht die Hälfte an den Staat, die andere teilen sich Finder und Grunstückseigner; zusätzlich hat der Staat vorkaufsrecht.

Eigentlich darf das Schatzregal nur bei Funden von historischem Interesse angewendet werden; in Zeiten chronisch leerer Kassen kannst du abe sicher sein, dass praktisch jeder Schatzfund von historischem Interesse ist ;-)

Die Praxis einiger Länder, die Finder praktisch leer ausgehen zu lassen, wird immer wieder kritisiert. Nicht nur, weil erliche Finder dadurch bestraft werden sondern vor allem, weil es dadurch häufig zu einer Art "Schatztourismus" kommt; die Finder Reisen einfach in ein Bundesland, in dem sie entschädigt werden, und geben einen falschen Fundort an. Dadurch ist aber eine archäologische Erforschung des Fundortes unmöglich, der Fund wird damit für die Wissenschaft praktisch wertlos.