Darf man eine Person vom eigenen Grundstück gewaltsam entfernen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja darfst du das Hausrecht auf deinem Grundstück hast und das Hausrecht im Rahmen der Notwehr auch durchgesetzt werden darf.

https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile/11771/hausrecht-ist-ein-notwehrfaehiges-rechtsgut

Wobei man mit Notwehr immer vorsichtig sein muss. Heisst mit einem Baseballschläger auf einen Teenager draufhauen damit er deine Wiese verlässt bringt dich sicher in den Knast. Da hilft dir auch die Notwehr nichts, da sie unverhältnismäßig wäre.

@busspuss99

Dürfte man als „Beweismittel ein Foto/Video/ Sprachmemo machen, um das Gespräch oder die Tat festzuhalten, wenn diese Situation passiert. Und wäre dieses Beweismaterial bei einer Anzeige gültig?

@Nxmbo

Diese Fragen solltest du besser einen Anwalt fragen. Und um Stress zu vermeiden ist es echt besser die Polizei zu rufen. Sonst wirst du noch wegen Körperverletzung und Beleidigung oder sonst was angezeigt.

@busspuss99

Vielen Dank

Grundsätzlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein individuelles Rechtsgut und daher notwehrfähig.

Wohnung beinhaltet hier auch das Grundstück.

Wer sich ohne deine Zustimmung dort aufhält und nach Aufforderung nicht geht, macht sich strafbar wegen Hausfriedensbruchs.

Die Frage wäre nur ob eine Gewaltanwendung erforderlich wäre um den rechtswidrigen Angriff / die Besitzstörung zu beenden.

Vgl. §§ 32 StGB i.V.m. 227 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein darf man nicht. Aber man darf die Polizei zum Entfernen anrufen.

Grundsätzlich darfst du eine fremde Person nicht mal ohne Erlaubnis anfassen, geschweige denn Gewalt anwenden

Wenn einer der beiden, einen selbst anfasst?

nein, Selbstjustiz ist immer noch VERBOTEN.

man rufe die "Blauen" zu Hilfe, die dürfen