Wo darf ich einen Bauwagen hinstellen und wo steht das gesetzlich geschrieben?

2 Antworten

Als allgemeiner Hinweis diese Info:

Das Baugesetz unterscheidet nicht zwischen festem Gebäude,  wie z. B. einem Gartenhaus,  und einem Bauwagen, so dass man zumeist für das langfristige Aufstellen eines Bauwagens eine Baugenehmigung nach den ortsüblichen Baugenehmigungsverfahren benötigt - insbesondere, wenn das Volumen ab 15 qm beträgt. Dabei kann es Probleme geben mit Auflagen oder Verboten z. B. für sanitäre Anlagen.