Was passiert, wenn man trotz Stromsperre nicht zahlt?

5 Antworten

abgesehen davon dass der anschluss gesperrt wurde, sind das ganz normale schulden. d.h. werden sie nicht beglichen hat der gläubiger die Möglichkeit vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. also gerichtsvollzieher rufen, ggf. bei gericht einen titel zu erwirken, dann hat der energielieferant 30 jahre lang zeit, das Geld immer mal wieder einzutreiben...

natürlich kostet der titel als auch das eintreiben lassen entsprechend geld. schlimmstenfalls drohen die "einladung" zur abgabe der eidestadtlichen Versicherung, kommt der schuldner nicht dessen nach ggf. auch knast...

lg, Anna

PS: das mit dem lieben Nachbarn, der die Mitversorgung übernimmt, ist so ne strittige sache, der energieversorger hätte am liebsten, dass das verboten ist. ist es aber nicht. jedenfalls dann nicht, wenn gewisse kritierien eingehalten werden. da wären zum einen die brandschutteschnischen aspekte, also der schleifenwiederstand, sprich die Kabellänge nicht zu lang, dann die sache mit dem dauerahften betrieb der einrichtungen an verlängerungsleitungen und nicht zu letzt die frage, ist das kabel ordentlich verlegt. sprich gegen sonneneinstrahlung und mechanische beschädigungen geschützt, nicht durch fenster oder türen eingeklemmt usw... und natürlich auch nicht zu vergessen der aspekt, ob der nachbar überhaupt weiß, dass er von seinem strom was abgibt...

Dann kommt der Gerichtsvollzieher in deine Bude und schaut,ob was zu holen ist.

Es kann auch ein Inkassounternehmen beauftragt werden,die Typen hast du dann regelmäßig vor der Tür.

Das alles kostet natürlich zusätzlich Geld.Deine Schulden steigen somit,auch wenn du keinen Strom beziehst !!

Bei völliger Überschuldung hilft nur noch der " 3-Finger -Joh",Offenbahrungseid (Privatinsolvenz),.

Das dauert dann mindestens 7 Jahre,in den du soviel Schulden zurückzahlen musst,wie du kannst.

Weigerst du dich,dann werden dir die Schulden nach 7 Jahren durch einen Richter nicht erlassen.

Wenn du aber 7 Jahre lang zahlst,was du kannst und nicht gegen die Schulden ankommst,dann entscheidet der Richter,ob die Restschulden erlassen werden. 

Dann kann immer noch auf den geschuldeten Betrag geklagt werden, der dann inklusive Zinsen zu zahlen ist. Ausserdem zahlt dann der Schuldner noch die Gerichtskosten.

Zahlen mußt Du trotzdem,eine Klge wird Dir ins Haus flattern und wenn der Energieversorger die Zweitwohnung heraus bekommt,wird auch dort der Strom gesperrt.

Der Energiekonzern liefert nur keine weitere Ware.