Stromsperre beim Mieter

14 Antworten

Darf die Stadtwerke einfach vermietete Keller betreten?

Natürlich nicht. Sind die Keller denn nicht verschlossen?

Muß die Stadtwerke mich als Vermieter darüber nicht informieren?

Nein. Die Sperrung betrifft ein Vertragsverhältnis zwischen Stadtwerken und Mieter und geht Dich nichts an.

sie haben den Vertrag mit Deinem Mieter,sie haben ihn bereits im Vorfeld darüber informiert und angemahnt.Ohne Grund machen sie das nicht.Sie müssen Dich darüber nicht informieren.Musst nur aufpassen,dass der Mieter Dich nicht bei Nacht und Nebel sitzen lässt,sonst hast Du Kosten zum Aufmachen vom Strom auch noch zu zahlen.LG

Also in einen verschlossenen Keller reingehen - können die nicht, weil die wohl kaum einen Schlüssel haben. NOrmalerweise sind die Stromkästen für ein Haus alle zusammen für jeden begehbar. Selbstverständlich kann der Stromanbieter hingehen und den Strom abknapsen, wenn die Raten nicht bezahlt werden. Wurde letztens bei meiner Nachbarin auch gemacht, weil sie die Änderungsschreiben von Teldafax wohl nicht durchgelesen hat und dachte, die buchen ab. Aber seit 2 Monaten muss man selbst überweisen oder einen Dauerauftrag machen. Tja - geht wohl anscheinend schnell

Eingebrochen sind Sie sicher nicht,und ein Nahmensschild war auch nicht angebracht.Im vertag mit den Stadtwerken wird freier Zugang gefordert zu den Strohmzähler.Wenn Die Stadtwerke jedesmal klagen sollten,wo soll das hinführen.Es heist auch ,das Die Zähler nicht verbaut sind.Um solche Dinge auszuschließen,sind in den Großen Mietshäusern schon die Zähler in dem Treppenhaus angebracht.Das ist sicher Verständlich

Gegenfrage: Warum hängt der Stromzähler in einem fremden Keller ??

Das ist definitiv nicht erlaubt. Der Zähler und die Hauptsicherungen müssen jederzeit frei zugänglich sein.

Das stimmt aber nur sehr bedingt! Wenn dem so wäre, könnten sich Hinz und Kunz an den Anlagen zu schaffen machen! Die Anlagen dürfen folgleich schon veschlossen sein, was aber an der Verpflichtung des Schlüsselhalters zur Zugänglichmachung für Berechtigte nichts ändert!

@schelm1

Dazu reicht eine simple Haustür. Die meisten Wohngebäude verfügen schon heute über solch eine Einrichtung. Damit ist "Hinz und Kunz" der Zugang versperrt. ;-)