Was passiert wenn man minus Stunden auf sein Zeit Konto hat für die Zeitarbeitsfirma?
4 Antworten
Weniger als ein Kontostand von 0,0 ist rechtlich unzulässig auch bei Zeitfirmen. Wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Mindest-Arbeitszeit nicht immer gewährleisten kann, so muss er diesen Umstand im Rahmen seines "unternehmerischen Risikos" aus eigener Tasche ausgleichen.
Ein Zugriff auf das Stundenkonto ist nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer diesem Zugriff jeweils individuell und ausdrücklich zustimmt. In "einseitiger" Verfügung kann der AG hier ohne die entsprechende Zustimmung des AN ansonsten keine Stunden abziehen.
Fast alle Zeitarbeitsfirmen haben ein Zeitkonto.
In der Regel können bis zu 150 Stunden aufgebaut werden, dann muss der Arbeitgeber alles was darüber geht auszahlen.
Maximal darf es in Ausnahmefällen bis zu 200 stunden sein.
Plusstunden kann man als zusätzliche Freizeit verwenden oder es wird ausgezahlt.
Der Arbeitgeber darf nicht einfach an das Zeitkonto gehen, wenn er keine Arbeit für den Arbeitgeber hat.
Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99)
entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich
ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden
hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit
im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen
Einfluss.
Kein Abzug bzw. keine Minusstunden:
LG