Zeitarbeit - Weihnachten und Silvester nicht arbeiten aber minus im Zeitkonto?

5 Antworten

Ein Zugriff auf das Stundenkonto ist immer eine etwas schwierige Fragestellung, weil im Grundsatz zunächst einmal Dein Arbeitgeber ( in Deinem Fall also der Verleiher ) dafür verantwortlich ist, Dir die Möglichkeit zur Ableistung Deiner ( Tarif- ) Vertraglich zugesicherten Mindeststunden zu ermöglichen.

In einsatzfreien Zeiten ( also Zeiten, wo es für Dich keine Arbeit in Kundenbetrieben gibt ) müsste Dein Verleiher zunächst einmal auf eigene Kappe dafür sorgen, dass Du einen Ersatzauftrag zugewiesen bekommst. Kann er das nicht, so ist die Lohnfortzahlung des Basistarifes zunächst erst mal sein eigenes unternehmerisches Risiko.

"Basistarif" bezeichnet dabei erst einmal nur, welche Anzahl an wöchentlichen / monatlichen Arbeitsstunden dabei im Mantel-Tarifvertrag ( z.B. nach IGZ oder BAP/DGB ) als untere Grundlage festgelegt sind. Das müsste sich momentan in etwa um 35 - 37,5 Wochenstunden , bzw. 140 - 150 Stunden pro Monat bewegen.

Und wenn du bei einer vereinbarter Stundenlohnvergütung diese ( Mindest-) Zeiten nicht voll bekommst, ( z.B. weil der Kundenbetrieb Urlaubstage einlegt ), so muss halt Dein Verleiher für die nötigen Ersatzeinsätze sorgen. Du musst an diesen ( Werk- ) Tagen dann nur halt zu betriebsüblichen Zeiten Deiner Leihfirma erreichbar und verfügbar sein. "Minusstunden" darf er dann nicht ins Stundenkonto nur deswegen eintragen, weil er keinen Ersatzauftrag für Dich fand.

Soweit mal die reinen Grundlagen zu den allgemein üblichen ( Tarif- ) Vertragsbedingungen dieser Branche und dem Grundlohn ohne nebentarifliche Zusatzvereinbarungen in zulässiger Art.

Ich glaube du hast etwas falsch verstanden. Ich bin nicht in einer Zeitarbeitsfirma, sondern arbeite bereits seit 10 Jahren in einem Handwerksbetrieb als Festangestellter.

Auch gibt es bei uns derzeit noch kein Zeitkonto! Jedoch hat unser Chef uns heute allen neue Verträge vorgelegt aus denen hervorgeht dass ein Zeitkonto zwingend notwendig ist (ich habe natürlich nicht unterschrieben).

Habe ich trotzdem ein Recht darauf jede Woche meine 40 vertraglich zugesicherten Stunden bezahlt zu bekommen OHNE dass mir dafür Urlaub abgezogen wird?

Und habe ich das Recht den Urlaub der letzten Monate zurückzufordern? Denn immerhin nahm ich den Urlaub nicht freiwillig und ich habe auch keinen Urlaubsantrag unterschrieben!

Hallo, zu Deinen Fragen. Der 24. und 31. gelten wenn du Urlaub nehmen musst, kannst oder willst als jeweils ein Urlaubstag. An diesen beiden Tagen ist die offizielle Arbeitszeit jeweils bis 14 Uhr, außer in Branchen wo immer auch Feiertags und Sonntag gearbeitet wird.

Bedeutet für Dich, dass Du entweder 14 Stunden minus auf Deinem Zeitkonto hast oder zwei Tage Urlaub nimmst. Nach dem ersten Arbeitsmonat stehen Dir ja 1,6 Urlaubstage zu, aufgerundet also 2

Hallo Markus, danke für deine Antwort!

Also mit 24./31. hat das nichts zu tun, es geht generell um jeden Freitag (schon seit 2 Monaten und auf unbestimmte Zeit). Es ist auch nicht so dass ich den Urlaub nehmen will - die Firma (ein kleiner Malerbetrieb, ich arbeite dort als Festangestellter. Also keine Zeitarbeit) ist einfach zu und wir haben keine andere Wahl. Es wird uns gesagt "bleibt zu Hause", und man bekommt ungefragt und ohne Urlaubszettel ausgefüllt zu haben einen Tag Urlaub abgezogen.

Das Zeitkonto gibt es aktuell auch noch nicht. Wir hatten bisher nie ein Zeitkonto. Doch heute hat unser Chef uns neue Verträge vorgesetzt, wo einige Passagen verändert wurden und zudem steht dort auch etwas von einem verpflichtendem Zeitkonto. Dies will ich aber nicht. Ausserdem steht im Vertrag ein neues Eintrittsdatum, im Falle einer Kündigung würden mir die letzten 10 Jahre also nicht angerechnet, wenn es um eine Abfindung ginge... Meiner Meinung nach ist sowas hochkriminell. Vor allem ärgert mich, dass unser Chef erst gestern jemand eingestellt hat und wir zeitgleich auch noch 3 Leiharbeiter beschäftigen. Sollte man nicht erstmal die Leiharbeiter abbestellen? Dann hätte die Stammmannschaft nämlich genug Arbeit!!!

Ich habe momentan nur eine 34-Stunden Woche und bekomme zusätzlich ohne dass ich es will einen Tag Urlaub abgezogen.

Kann ich also auf meine 40-Stunden Woche bestehen und verlangen dass ich volles Gehalt bekomme (ohne Abzug von Urlaub) wenn die Firma zu bleibt?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.4.2014, 5 AZR 483/12:

Zitat:

b) Das Arbeitszeitkonto im Leihverhältnis darf allerdings nicht dazu eingesetzt werden, § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG zu umgehen und das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen. Regelungen, die es dem Verleiher ermöglichen, in verleihfreien Zeiten einseitig das Arbeitszeitkonto abzubauen, sind unwirksam.

Ob es in deinem Fall zutrifft kann ich nicht beurteilen

Nachtrag: Hast du in der jeweiligen Woche deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllt (35 Stunden?)?

@hanz5342

Nein die vertraglich vereinbarte Zeit konnte ich nicht erfüllen. Ich bin übrigens kein Leiharbeitnehmer, ich bin seit 10 Jahren fest angestellt in der Firma (Handwerksbetrieb mit 12 Mitarbeitern).

Das kommt drauf an. Manche Firmen sagen, es ist jeweils ein ganzer Arbeitstag. Andere sagen, nur halb.

Das kommt auf die Regelung in Deiner Firma an.

bei ZA habe ich bisher nur "erlebt": ganzer Arbeitstag, also pro Tag auch einen Urlaubstag oder 1 Tag Minusstunden.

ZA = Zeitarbeit? Wieso denkt hier jeder ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma? :)

Ich arbeite in einem handwerksbetrieb, seit 10 Jahren als Festangestellter.

Da es keine Feiertage sind, gibt es eine interne Regelung deines Arbeitgebers. Warte darauf, was sie dir sagen. Wenn sie nett sind, geben sie einfach frei.

Die geben mir schon seit 2 Monaten jeden Freitag frei, das ist doch gerade der Punkt, den ich will nicht meinen Urlaub verballern!!

Vertraglich wurde mir eine 40-Stunden Woche zugesichert und ich will einfach nur wissen ob es rechtens ist dass mir jede Woche ungewollt ein Tag Urlaub abgezogen wird! Natürlich kann er mich nach Hause schicken wenn keine Arbeit da ist, aber wenn im Vertrag 40 Stunden steht dann muss der die doch auch zahlen und kann mir nicht einfach so Urlaub abziehen.