Was passiert, wenn man eine Lastschriftrückgabe bei der Autosteuer macht?

11 Antworten

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Es ist mir nicht verständlich, warum jedermann schreibt, dass das Kfz stillgelegt wird. Denn dies ist die wirklich allerletzte Maßnahme, die das Finanzamt ausbringt.

Der Verlauf ist wie folgt:

Wenn nach zurückgegebener Lastschrift der Betrag nicht gezahlt wird und auf Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen nicht reagiert wird, erhält die Vollstreckungsstelle eine sog. Rückstandsanzeige verbunden mit einem Vollstreckungsauftrag.

Der Bearbeiter im Innendienst wird nun prüfen, aus welchen der ihm zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmöglichkeiten die Maßnahme am geeignetesten ist, die bei geringen Aufwand eine größtmögliche Wirkung erzielt.

Die folgende Reihenfolge ist nur ein Beispiel. Der Bearbeiter kann auch die Kontenpfändung als letzte Maßnahme ausbringen.

In der Regel ist dies eine Kontenpfändung. Das Tippen der Pfändung dauert gerade mal 2 Minuten und Du kannst dir vorstellen, dass dies sehr effektiv ist.

Sollte die Kontenpfändung erfolglos sein, kann auch eine Lohnpfändung durchgeführt werden. Dauert ca. 5 Minuten, weil man noch den Arbeitgeber ermitteln muss.

Sodele. Ist auch diese Maßnahme erfolglos, dann bekommt der Vollziehungsbeamte (VZB) den Vollstreckungsauftrag, welcher Dich dann besuchen wird. Solltest Du den offenen Betrag zzgl. der bis dahin angefallenen Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten nicht an den VZB zahlen, dann wird dieser ein Protokoll aufnehmen und das Kfz kurzerhand pfänden. Solltest Du nicht zu Hause sein und das Kfz vor der Tür stehen kann es je nach Laune des VZB auch in Deiner Abwesenheit gepfändet werden.

Die Vollzieheranweisung schreibt dabei vor, dass die Pfändung eines Kfz grundsätzlich durch Wegnahme erfolgen soll. D. h., ein Abschleppunternehmen lädt das Kfz auf und nimmt es in Verwahrung. Die anfallenden Kosten gehen zu Deinen Lasten. Oftmals werden jedoch die Nummerschilder abmontiert um eine Nutzung des Kfz zu verhindern. Na ja. Um zu erschweren ;-) Einige Finanzämter setzen Ventilwächter ein, so dass ein Weiterfahren erschwert wird.

Sollte der VZB Dich zu Hause mehrmals nicht angetroffen haben, kann er Dich auch bei Deinem Arbeitgeber aufsuchen, sofern dieser nicht allzuweit weg ist.

Wenn das alles nichts hilft. Dann und erst dann wird ein Antrag auf Einziehung der Kennzeichen gestellt bzw. das Kfz zur Fahndung ausgeschrieben.

Würde ich nicht empfehlen!! Dann kommen die bösen Männer von der Stadt und enfernen die Stempel auf den Nummernschildern.

Katniss222 
Fragesteller
 26.07.2012, 11:19

Und was wäre, wenn das Auto gar nicht auffindbar ist?

DerHans  26.07.2012, 11:22
@Katniss222

Dann wird es nur teurer !!!

SgtMiller  26.07.2012, 11:37
@DerHans

wenn Du solche Spielchen versuchst bist Du entweder bescheuert oder kriminell sobald die Zwangsstilllegung angeordnet wird stehst Du und das Auto automatisch bei der Polizei auf der Fahndungsliste, und die finden das Auto. Im Extremfall wird das Auto auch noch beschlagnahmt !

joyce123  26.07.2012, 11:37
@Katniss222

Kein Probem, solange der Halter auffindbar ist.

Wenn du die Lastschrift wiederrufst oder wenn du den Betrag zurückbuchen läßt?? Wenn du es zurückbuchen läßt steht dein Fahrzeug auf der Fahndungsliste und wird bei nächster gelegenheit still gelegt. Wenn du nur das Einverständnis zurück ziehst passiert gar nichts. Dann bekommst du jedes Jahr eine Rechnung und mußt diese in der angegebenen Zeit bezahlen. Tust du das nicht wird das Fahrzeug still gelegt. Genauso wenn du die versicherung nicht bezahlst. Auf jeden Fall darfst du mit dem Fahrzeug nicht mehr Fahren.

Katniss222 
Fragesteller
 26.07.2012, 11:40

Bekommt man nicht einfach erst eine Mahnung? Und so weit ich weiß, muss man die Lastschrift erlauben, da das Finanzamt für die Kfz-Steuer keine Rechnungen verschickt!

Ab dann wird auf Rechnung umgestellt, außer du erteilst eine neue Einzugsermächtigung. Die Mahngebühr beträgt (glaube ich) 1€ plus evtl. Rückbuchungskosten (ca. 6-12€), wegen fehlgschlagener Buchung. Zahlenangaben sind ohne Gewähr, Umstellung ist sicher, habe ich auch so.

Du bekommst einen Brief vom Finanzamt mit der Zahlkarte und der Überweisungsaufforderung.

Abbuchen werden sie nicht mehr.

Ab Dato wird dir einmal jährlich die Fälligkeit per Post zugestellt.