Widerruf der Einzugsermächtigung bei Kreditkarten
Hi, ich hatte einer Firma per Fax erlaubt von meiner Kreditkarte den Betrag X abzubuchen. Als die Leistung absolut nicht den Vereinbarungen entsprach habe ich die Zustimmung zur Belastung meiner Kreditkarte widerrufen. Etwa 4 Wochen später hat die Firma trotzdem abgebucht. Eine Lastschriftrückgabe ist allerdings nicht möglich, weil meine Kreditkartenfirma das nicht macht. Sie wollte alle Unterlagen zu dem Fall von mir und hat es dann abgelehnt mit der Begründung, dass Widerrufe bei Kreditkarten nicht möglich sind und nur in sehr begründetem Fall möglich sind. In meinem Fall aber nicht, da ich die Leistung ja bekommen habe. Wenn sie nicht meinen Vorstellungen entspricht dann muß ich das mit der Firma klären. Mein Verständnis ist aber, dass das eine Kreditkartenfirma doch gar nichts angeht. Ich habe vor der Abbuchung widerrufen und fristgerecht die Lastschriftrückgabe veranlasst.
Wie ist der Sachverhalt hier? Danke vorab
2 Antworten
Die Bank hat 100% Recht. Mit Kreditkarte zahlen, ist so wie bar bezahlen: Das Geld ist weg. Wegen Rückzahlung mußt Du Dich mit dem Händler auseinandersetzen.
Wenn Du die Lastschrift der Kreditkarten- Abrechnung vom Konto storniert hast, hast Du Dir zusätzliche Kosten verursacht. Ganz abgesehen von eventuellen Schufa- Einträgen.
Es muss da einen Ombudsmann geben, der im Streitfall mit der Bank vermittelt.
Geh zu deiner Bank und erfrage den Namen und wo du ihn erreichen kannst.
Mache dem oder der Bankfuzzy klar, dass es hier um DEIN Geld geht und dass du erwartest, dass die Bank DEINE Interessen vertritt. DU bist der König und DIE sind Dienstleister.
Frage gleichzeitig an, wie lange der Transfer deiner Daten zu einer anderen Bank deines Vertrauens dauert.
Das sollte reichen, um diesen arroganten Ar...löchern zu zeigen, wo der Hammer hängt!
Es lief leider nicht über eine Bank, meine Kreditkarte ist von Lufthansa. Die bei Lufthansa am Telefon sind ziemlich unfreundlich und sagen, da könnte ja jeder kommen und das platzen lassen. Ich habe einen Vertrag unterschrieben und deshalb ist Zahlung rechtskräftig. Auf meine Aussage hin, das mein Vertragspartner die Vertragsinhalte aber nicht erfüllt hat, sagte man mir nur, das wäre nicht deren Problem.
Aber was soll das alles? Die müssen doch meine Lastschriftrückgabe ausführen ohne die Hintergründe zu erfragen.