Arbeitsamt Krankenversicherung und Anrufe

9 Antworten

Da Handy Nummern nicht im Tel.buch stehen, hast Du ihm die Nr. freiwillig gegeben um erreichbar zu sein, denke ich mal.. dann solltest Du zurückrufen..

Telefonische Erreichbarkeit ist eine Mitwirkungspflicht? Interessant.

Wärt ihr bitte so gut, kurz zu erläutern, warum das Bundessozialgericht eurer Meinung nach falsch liegt? Ich meine, die Richter dort haben sicher keine Ahnung, die freuen sich doch bestimmt, wenn ihr ihnen mal erklärt, wie Gesetze auszulegen sind.



Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Erreichbarkeitsanordnung, hat der Arbeitslose sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Wohnungsanschrift durch Briefpost erreichen kann. Dieser Anforderung genügt der Arbeitslose, wenn er sich täglich einmal in seiner Wohnung aufhält, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen.

Ist natürlich wie gesagt nur die Meinung vom Bundessozialgericht, aber einige Leute hier haben ja erkannt, dass das Urteil falsch ist und werden uns in Kürze erklären, warum die Richter keine Ahnung haben.

Meine erste Frage ist, ob ich ihn jetzt zurückrufen muss, da ich mit dem Kerl nicht besonders gut klar komme hab ich wenig Lust auf ein Gespräch mit ihm.

Du sollst Dich nicht mit ihm anfreunden, musst aber mit ihm kommunizieren und zusammen arbeiten. Das gehört zur Mitwirkungspflicht, für die Du eine Lohnersatzleistung erhälst.

Dennoch weiß ich nicht ob es nun meine Pflicht ist überhaupt Anrufe von ihm entgegenzunehmen oder ob ich ihn zurückrufen muss...

Selbstverständlich gehört das zu Deinen Pflichten, denen Du auch zugestimmt hast, indem Du ALG1 beantragt hast.

Zweite Frage ist, falls mir das Arbeitsamt eine Sperre auferlegt, aus welchen Gründen auch immer. Bin ich dann weiter Krankenversichert bei denen oder wie sieht die Situation dann aus?

Da wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben, bist Du auch weiter krankenversichert. Wenn das Arbeitsamt bei einer Sperre die Beiträge nicht zahlt, musst Du sie selbst bezahlen. Eine Sperre ist übrigens immer gut begründet und nie "aus welchen Gründen aus immer".

zu Frage 1:

Du musst telefonisch nicht immer & überall erreichbar sein, auch nicht für die Arbeitsagentur. Wobei: wenn Dich der Sachbearbeiter oder Vermittler nie übers Telefon erreicht, Du damit rechnen musst, dass Du wegen Kleinigkeiten (die man ansonsten ggf. schnell per Telefon oder Mail klären könnte) immer persönlich eingeladen wirst.

Du musst weder telefonisch noch per Mail erreichbar sein. Wenn Dein Sachbearbeiter etwas von Dir will, kann er Dir einen Brief schreiben, wie es auch sonst üblich ist.

Empfehlenswert ist es, dass Du die Löschung Deiner Telefonnummer forderst - und auch Deiner Email-Adresse, falls Du die angegeben hast. - Google dazu mit

hartz iv telefonnummer entfernen

und lies die infos, besonders die vom elo-forum. Da wird erklärt, warum Du ein Recht darauf hast, Telefonnummer und Email-Adresse entfernen aus Akte und Computer zu lassen.


Wenn Du etwas beim Amt zu klären hast, und Du vermutest Schwierigkeiten wie bei diesem Thema, geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu mehr in meinem Tipp).

Um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden, lies meinen ausführlichen Tipp zum Umgang mit Sozialbehörden und lade Dir die dort genannte Information „Legitmation eines Beistands“ vom elo-forum runter: ►

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt


Ach ja, wie schon hier geschrieben: Wenn Du überhaupt kein Geld vom Arbeitsamt bekommst, bist Du auch nicht krankenversichert und musst Dich selbst versichern.