weniger als bisher bewilligt?

3 Antworten

Vlt. hat sie eine Sanktion oder muss ein Darlehen zurückzahlen. Oder sie hatte ein Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung.

Und wenn da "weniger" steht, bekommt sie das nicht ausgezahlt.

Hallo tweetyisback,

deine Frage kann leider nicht so einfach beantwortet werden. Dafür bräuchte man den genauen Wortlaut, des Bescheides des Jobcenters.

Bei Fragen zu ALG I & II und vielen weiteren Themenpunkten hilft dir die Gewerkschaft. Melde dich doch bei deiner Gewerkschaft vor Ort und nimm das Schreiben mit zum Gespräch. Falls du noch nicht Mitglied in der Gewerkschaft bist, kannst du es dann dort werden. Deine zuständige Gewerkschaft kommt auf deinen ehemaligen Beruf an.

Die ver.di ist bspw. für alle Dienstleistungen zuständig. Falls du nicht weißt welche deine Gewerkschaft ist, kommentier einfach meine Frage (mit deinem ehemaligen Beruf und Betrieb).

Für Arbeitssuchende ist meist ein Beitrag von 2,60 mtl. vorgesehen. Dafür stellen sie dir dann auch einen Anwalt falls man sich Leistungen vom Jobcenter einklagen muss.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Mit besten Grüßen Boltimore

Weitere Infos bekommst du dann vor Ort.

Sie bekommt weniger.Die Begründung steht sicher auch dabei.