Was passiert wenn auf Eheleute Nießbrauchrecht auf einer Immobilie liegt und dann versirbt ein Elter

3 Antworten

Gemäß § 1061 BGB erlischt der Nießbrauch "automatisch“ mit dem Tod des Nießbrauchers, ist also nicht vererblich. Auch das Ausübungsrecht endet mit dem Erlöschen des Nießbrauchs.

Sofern deine Mutter nicht die Ausübung des Nießbrauchs gem. § 1059 Satz 2 BGB einem anderen überlässt, etwa um Verwaltung und Pflege der Immobnilie zu sichern und die Einnahmen für einen Pflegeheimplatz zu erlösen, wäre sie nunmehr alleinige Nießbrauchnehmerin.

G imager761

Der Nießbrauch steht künftig der Muitter allein bis zu ihrem Tode zu; danach erlischt der Nießbrauch und das damit belastete Hausgrundstück wird frei. Eine Vererbung des Nießbrauchs tritt nicht ein. Die Antwort von sunnyhide liegt neben der Sache und betrifft Ihren Frage nicht. Eine Übertragung von Nießbrauchsrechten findet nach § 1059 BGB gerade nicht statt. Nach §§ 1059a ff. kommt eine Übertragung von Nießbrauch nur in Betracht, wenn juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften die Nießbraucher sind. Die Ausführungen sunnyhides sind für Sie daher nicht hilfreich, sondern nur verwirrend.

Obwohl der Nießbrauch unveräußerlich und nicht vererbbar ist, hat der Begünstigte die Möglichkeit, diesen auf eine andere Person zu übertragen. Dies wird in § 1059 BGB geregelt und sorgt unter anderem dafür, dass der Nießbrauch auch pfändbar ist. Kommt der Nießnutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und es wird eine Pfändung angeordnet, können also durchaus auch die Erträge, die aus einem Nießbrauch resultieren, gepfändet werden.

tagesmami2013 
Fragesteller
 03.07.2013, 20:23

Ich glaube sie haben mich nicht richtig verstanden erlischt dann der Nießbrauch?

sunnyhyde  03.07.2013, 20:25
@tagesmami2013

wenn er alleine eingetragen ist ja, denn er ist nicht vererbbar

tagesmami2013 
Fragesteller
 03.07.2013, 20:28
@sunnyhyde

Nein es steht auf Eheleute

sunnyhyde  03.07.2013, 20:32
@tagesmami2013

dann hat deine mutter noch den anspruch...