Mutter hat haus bekommen mit Nießbrauch von Oma jetzt verstirbt die Mutter?

10 Antworten

Wurde das Nießbrauchsrecht ins Grundbuch eingetragen?

Zunächst einmal erbst Du hier das Haus. Das Nießbrauchsrecht bleibt (sofern im Grundbuch eingetragen) natürlich bestehen. Deine Oma kann das Haus nicht eigenständig verkaufen. Auch wenn Du hier als Erbe als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst, kannst auch Du das Haus nicht ohne weiteres verkaufen. Wenn Du das Haus erbst und der Eigentümer im Grundbuch geändert wird, wirst Du hier für die Kosten aufkommen müssen. Denn hier ist bekanntlich ein Notar Pflicht, der alles in die Wege leiten muss. Für die weiteren laufenden Unterhaltskosten des Hauses kommt die Oma als Nießbrauchsnehmer auf.

Du hast ein Haus geerbt, welches mit einem Nießbrauch belastet ist.

Deine Oma kann / darf das Haus nicht verkaufen, sie ist nicht die Eigentümerin.

Deine Oma hat weiterhin Anspruch auf den Nießbrauch und auch ein eventueller Verkauf (du verkaufst das Haus) ändert daran nichts, die  Nießbrauchlast  wird vom neuen Eigentümer zwangsläufig übernommen.

Der Nießbrauch beinhaltet keine Verpflichtung sich an irgendwelchen Kosten zu beteiligen. Der Eigentümer trägt alle Kosten (Steuer, Instandhaltung, etc) dem Nießbrauchinhaber stehen auch die eventuellen Mieteinnahmen zu.

Hat die Oma die Überschreibung durch einen Notar vornehmen lassen, so dass deine Mutter im Grundbuch steht mit Nießbrauch der Oma, also mit einem Notarvertrag und Grundbucheintrag? Wenn nicht, kann deine Oma Schwierigkeiten machen (wird sie sicher nciht) und kann das Haus verkaufen. Wenn das alles geregelt ist und du das Haus erbst, muß du auch für alle Kosten aufkommen.

Erst einmal mein Beileid. Du erbst das Haus mit allen damit verbundenen Regelungen. Also die Großmutter bleibt Niesbraucherin. Wie das mit dem Verkauf geregelt ist, weiß ich nicht, aber ich denke, bei dem guten Verhältnis, wird es schon eine Lösung geben, mit der ihr beide einverstanden seid. Wenn ihr verkauft, bleiben alle Mietverhältnisse erhalten und gehen auf den nächsten Besitzer über.

Du erbst das Haus und deine Oma hat das Nießbrauchsrecht. Kann das Haus auch nicht verkaufen. Das Nießbrauchrecht deiner Oma sollte im Grundbuch eingetragen sein. Wenn du das Haus erbst, dann bist du Eigentümer und alle Rechten und Pflichten gehen auf dich über. Du musst also alle Kosten tragen die im Zusammenhang mit dem Haus anfallen. Die Oma trägt ihre Unterhaltskosten. Auch die Mieteinnahmen stehen dir dann als Eigentümer zu.