Nießbrauch bei enkel?

6 Antworten

Deine Oma darf ihr Haus und Vermögen zu Lebzeiten verschenken wie sie es für richtig hält. Sie muss dabei weder Gerechtigkeit noch Fairness bedenken.

Wichtig ist nur, dass die Schenkung erst nach 10 Jahren komplett aus dem Erbe fällt. Sollte die Oma also nicht mehr 10 Jahre nach der Schenkung überleben, wird der Wert des Hauses noch anteilig auf das Erbe gerechnet und die Erben können hier dann ihren Pflichtteil einklagen.

solange es Erben der 1. Ordnung gibt, sind Enkel außen vor. 

eine Schenkung ist machbar, aber nur über einen Notar und das muss urkundlich im Grundbuch eingetragen werden. Deine Geschwister sind außen vor. es gibt gewisse Freibeträge - meine da 200.000€

noch lebt Oma und die kann mit ihrem Vermögen machen was Sie will. Testamentarisch den Sohn auf das Pflichtteil setzen. 

sind mind. 10 Jahre seit Schenkung und Erbfall verg. ist das Haus da raus.

Natürlich kann Deine Oma Dir das Haus schenken, ohne irgendjemanden auszubezahlen.

Wenn Du schon SO gierig bist, solltest Du Dir den Gang zum Notar auch noch leisten, damit Du eine ordentliche Beratung (gegen eine ordentliche Rechnung) bekommst...

Lauuura 
Fragesteller
 12.04.2017, 10:35

Ich bin nicht gierig ich bin die einzigste die hier ausgewachsen ist und der was an diesem Haus liegt.

Ich möchte nur nicht das das Haus in Händen von meinem Bruder kommt und dann Verkauft wird.

ErsterSchnee  12.04.2017, 10:39
@Lauuura

Es ist NICHT DEIN Haus. Es ist das Haus DEINER OMA, die frei entscheiden kann, was damit passiert. Und wenn sie es an jemand völlig Fremden verkauft, der es dann abreißt und einen häßlichen Wohnklotz hinstellt - du kannst NICHTS machen!

Ganz davon ab kann Dein Onkel das Haus nicht alleine verkaufen, wenn es ihm und Deiner Mutter nach dem Erbfall gehört. Er kann allerdings auf Auszahlung bestehen - dann muss Deine Mutter sehen, wo sie das Geld herkriegt. Dann wiederum kommst DU ins Spiel und kannst mit einem entsprechenden Kredit Deinem Onkel seine Hälfte abkaufen.

peterobm  12.04.2017, 10:46
@ErsterSchnee

was für eine Hälfte abkaufen? 

ein Pflichtteil ist IMMER in Bar auszuzahlen - das würde bedeuten, dass Mutter und Bruder zu jeweils 25% bekommen - die Hälfte dessen sind nun mal 12,5% als Pfllichtteil

ErsterSchnee  12.04.2017, 10:55
@peterobm

Wenn die Oma stirbt, erben Mutter und Onkel jeweils die Hälfte. Besteht der Onkel nun auf Auszahlung, muss sie ihm doch seine Hälfte abkaufen bzw. ihm das Geld "so" geben.

SaVer79  12.04.2017, 10:59

Der Onkel könnte nicht auf Auszahlung bestehen. Er könnte lediglich die Zwangsvollstreckung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben, wenn man ihm seinen Anteil nicht freiwillig abkauft

Hallo,

bei einem Verkauf hast du kein Wohnrecht mehr.

Das geht nur bei Vererbung.

Wer kauft sich schon ein Haus, wenn er immer jemanden drin hat den er gar nicht drin haben möchte?

Wenn du in der Sache Klarheit willst, könntest du bei GF mal einen Experten zu Bau/Haus/Wohnen fragen.

Es gibt immer wieder Expertenmeetings wo du dich einklinken kannst, ansonsten solltest du mal mit einem Anwalt reden.

Aber, was ist schlimm daran wenn du deine Geschwister auszahlen musst? Ich mein, ihr seid eine Familie, da wird sich doch eine Lösung finden lassen?

Ich finde es etwas egoistisch, das du deine Geschwister so hintergehen willst weil du sie ja scheinbar nicht auszahlen wollen würdest!

Grüße,

iMPerFekTioN

peterobm  12.04.2017, 10:43

die Geschwister haben da gar nix zu melden - noch lebt Oma - die kann mit ihrem Vermögen machen was Sie will. 

Ich gehe mal davon aus dass deine Oma noch lebt. Dann frage ich mich wie du darauf kommst, dass dir deine Oma das Haus nicht schenken darf? Sie darf es schenken wem sie will. Anders sieht es aus wenn sie bereits verstorben ist und es dir nicht schriftlich zugesichert hat. Aber solange sie lebt kann sie es schenken wem sie will ohne irgendwen auszahlen zu müssen.

Lauuura 
Fragesteller
 12.04.2017, 10:33

Ja meine Oma lebt noch, aber Sie darf mir das Haus doch nicht schenken ohne das ich meine 2 Geschwister ausbezahlen muss oder?

jenny0412  12.04.2017, 10:35
@Lauuura

Natürlich darf sie das! Sie ist doch gesetzlich nicht verpflichtet euch "gleich zu behandeln". Ob sie das vom Gewissen her kann, ist was anderes. Sie kann das Haus auch ihrem Nachbar schenken wenn sie das möchte. Wie gesagt, solange sie lebt, kann sie mit dem Haus tun und lassen was sie möchte.

ErsterSchnee  12.04.2017, 10:36
@Lauuura

Deine Oma kann mit IHREM Vermögen machen, was immer sie will. Sogar die gierige Verwandschaft außen vor lassen und alles an das Tierheim spenden - inklusive Haus!

jenny0412  12.04.2017, 10:38
@ErsterSchnee

So ist es. Anders sieht es aus wenn die Oma bereits verstorben wäre und sie das Haus niemandem vererbt hat. Dann tritt die gesetzliche Erbreihenfolge in Kraft, aber dann stünde der Enkelin nichts zu, sondern nur ihren eigenen Kindern.

AnnaStark  12.04.2017, 10:38
@Lauuura

Klar, darf sie, siehe auch Kommentar von Gemeso