Was passiert nach der letzten Mahnung von infoscore Forderungsmanagement?
Hallo,
ich hatte eine 27 Euro Rechnung bei H&M offen, die ich zur Zeit des Erhalts nicht zahlen konnte
und habe diese dann leider vergessen.
Mittlerweile bin ich umgezogen und die Briefe mit den Mahnungen des oben genannten Inkasso Unternehmens sind deshalb oft zu spät gekommmen,
da meine Eltern diese mir erst an die neue Adresse schicken mussten.
Nun habe ich die letzte Mahnung erhalten die bis zum 4. Oktober fällig war.
Ich hab allerdings erst im September meine BFD Stelle angefangen, hab bis jetzt noch nicht mein Gehalt bekommen und
da mein Konto aufgrund anderer Rechnungen bereits im Minus steht konnte ich die Mahnung die sich jetzt bereits auf 67 Euro beläuft auch nach mehrmaligen Versuchen nicht begleichen.
Ich habe heute, was wahrscheinlich leider zu spät war das Inkasso Unternehmen kontaktiert und ihnen die Situation erklärt.
Was denkt ihr passiert jetzt?
In der letzten Mahnung waren mehrere Konsequenzen erwähnt falls der Betrag bis zum 4. Oktober nicht gezahlt wird,
ich hab den Brief grad nicht zur Hand aber an das Stichwort "gerichtliches Verfahren" kann ich mich noch erinnern.
Was ich mich auch noch frage ist, wenn ich dann endlich mein Gehalt bekomme, was mir eigentlich schon am 31. September überwiesen werden sollte, bringt es dann noch was das Geld an das Inkasso Unternehmen zu überweisen oder kann ich jetzt schon nichts mehr machen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke schon mal!
Liebe Grüße,
Celine N.
6 Antworten
Es wird dann wohl ein Mahnbescheid folgen, danach (wenn du dem Mahnbescheid nicht widersprichst) ein Vollstreckungsbescheid.
Zahle halt so bald du kannst. Am Anfang des gerichtlichen Mahnverfahrens sind die zusaetzlichen Kosten noch recht ueberschaubar.
Es muss nicht das Inkassounternehmen sein, steht aber im gerichtlichen Mahnbescheid an wen zu zahlen ist.
Forderungsinhaber ist nach wie vor h&m und nicht das Inkasso.
Tipp : zahle jetzt die hauptforderung plus 10 € an h&m zweckgebunden ( nicht an infoscore) im Verwendungszweck des überweisungstr. " nur Hauptforderung plus 10 € verzu)
dann gibt es ein gerichtliches Mahnverfahren das letztlich vor Gericht landet und du wirst zur Zahlung verurteilt. Die Kosten trägst du.
Du bekommst jetzt,vom Gericht ein Strafbefehl.🙋💋;-);-)
Nein, einen Strafbefehl wird es garantiert nicht geben. Es wird höchstens jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, aus dem heraus bei Erfolg dann bis zu 30 Jahren zwangsvollstreckt werden kann.
okay🙋💋;-);-)
irgendwann seht mal jemand vor der Tür deiner Eltern und will das Geld.
Welches die Eltern aber nicht rausruecken muessen.
richtig. aber wohin soll er sonst wenn die Firma ihre aktuelle Adresse nicht kennt. die Eltern sind dan eben die erste Adresse.
danach vlt das Einwohnermeldeamt
Ich glaub die letzte Mahnung ist schon an meine Adresse gekommen.
hast du da den schon mal angerufen ?
Auch wenn ich es jetzt nicht gutheißen will, dass du eine Rechnung nicht bezahlt hast - Inkassounternehmen sind zahnlose Tiger, die mit allen möglichen Sachen drohen. Das ist nur heiße Luft, erst wenn Post von einem Anwalt oder einem Gericht kommen sollte, wird es ernster.
Wenn dein Gehalt da ist, empfehle ich dir dringend, den ursprünglichen Rechnungsbetrag ohne die Inkassokosten direkt an H&M zu zahlen. Der Inkassodienst müsste die Mahnkosten dann einklagen, und das werden die nicht tun, da so hohe Mahnkosten kein Gericht in Deutschland anerkennen wird. Das wissen die Inkassodienste auch ganz genau und deswegen bauen die ja diese Drohgebärden auf.
erst wenn Post von einem Anwalt oder einem Gericht kommen sollte, wird es ernster.
Ein Inkassounternehmen ist wie ein Anwalt ein Mandatsträger.... Ob das Schreiben vom Anwalt oder vom Inkassounternehmen kommt ist vollkommen gleichwertig. Sie Vertreten die Interessen des Gläubigers unabhängig von deren Rechtsgrundlagen.
Nur ein Gericht kann ein Interesse als rechmäßig und vollstreckbar bestätigen. Das geschieht in Mahnverfahren in aller Regel durch Wirksamwerden eines gerichtlichen Mahnbescheid und gerichtlichen Zahlungsbefehl.
Da mangelt es meistens schon an der Vollmacht (§ 174 BGB) - wenn man genau nach der Vorlage dieser fragt, enden die Drohgebärden in aller Regel so schnell, wie sie begonnen haben.
Der Inkassodienst müsste die Mahnkosten dann einklagen, und das werden die nicht tun,
Das werden die mit großer Sicherheit tun ! ! !
Die zulässigen Gebühren lassen sich ermitteln, und sofern der vom Inkassounternehmen geforderte Betrag höher ist als zulässig, kann man höchstens den überhöhten Teil in Abzug bringen.
Das wäre dann ein Präzedenzfall. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Inkassounternehmen die eigenen vollkommen überzogenen Inkassokosten eingeklagt hat, und schon gar nicht, wenn die Hauptforderung zwischenzeitlich beglichen worden ist. Wenn du einen kennst - gern her damit! ;)
Leider werden Inkasso Gebühren i.d.r mangels Erfolgsaussichten nicht expl.ein geklagt.
Steht dann in dem Mahnbescheid drin wie bzw. an wen und bis wann ich noch zahlen kann oder wird das sowieso weiterhin das Inkasso Unternehmen bleiben?