BVG Geldstrafe ohne Mahnung an Inkasso - nur Originalforderung bezahlen?

4 Antworten

Zahle die 60 Euro direkt an den Ursprungsgläubiger (BVG) mit dem Hinweis "zur Verrechnung nur auf die Hauptforderung". Das Inkassounternehmen wird dann in aller Regel noch ein paar Briefe schicken und irgendwann ist dann Ruhe.

Meine Frage ist jetzt ob ich einfach auch nur die 60€ der originalen Forderung ohne die Inkassokosten und Zinsen überweisen kann, wirkt das schuldbefreiend oder öffne ich mich damit der Rechtsverfolgung?

Eine Zahlung an den Gläubiger ist immer schuldbefreiend. Aber wie kommst du auf das Brett du müsstest die Zinsen nicht bezahlen?

Inkassokosten kann man gegen argumentieren besonders bei 1,0 und 1,3 Gebühr aber Zinsen stehen dem Gläubiger zu, wenn der Schuldner sich in Verzug befunden hat (§ 288 Abs. 1 BGB).

Natürlich wird das Inkassobüro darauf beharren du sollest bitte seine Kosten übernehmen aber so lange keine Gerichtspost kommt (Mahnbescheid), brauchst du da nicht viel drauf zu geben.

Beim nächsten mal in ähnlicher Situation:

  1. Beschädigten Automaten fotografieren und dokumentieren
  2. Nicht erst im Zug hinsetzen, sondern sofort zum Automaten
  3. Oder: Wenn Handyticket möglich, nutzen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Uberweise zweckgebunden 65 € (nur für 60 € HF plus 5 € mahnkosten)

Im Überweisungsträger im Verwendungszweck

Rechne trotzdem mit weiteren bösen Briefen.( nochmal Posten dann)

Bei uns in Frankfurt ( viele schwarzfahrer) werden in diesem Zusammenhang inkassokosten mangels erfolgschancen nicht ein geklagt

Zahl einfach die 119,52€ sonst bekommst Du nie Ruhe und es wird dann noch teurer.

Und genau deswegen funtkioniert die Inkassobranche. Ist quasi die legale Variante der Schutzgelderpressung.

Wenn du Geld zu viel hast und gerne Inkassobüros mitfinanzierst, tu dir keinen Zwang ab aber sag anderen bitte nicht, dass sie ihr Geld ebenso zum Fenster rauswerfen sollen.

@kevin1905

Wenn man seine Schulden pünktlich bezahlt kommt auch keine Mahnung.Von solchen Leuten lebt ja die Branche.Ob die Forderungen dann viel zu hoch sind sei mal dahingestellt.Ich glaube kaum,daß man viel dagegen machen kann.

@Wladimyr09

> Ich glaube kaum,daß man viel dagegen machen kann.

Abwarten und Tee trinken reicht meistens. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Inkassounternehmen 105 Euro in Gerichtskosten investiert, um diesen doch eher fragwürdigen Anspruch auf Erstattung eines Verzugsschadens gerichtlich durchzusetzen. Ein Verzugsschaden setzt nämlich einen Schaden voraus, der liegt aber streng genommen dann schon nicht vor, wenn - wie fast immer - das Inkassounternehmen dem Auftraggeber die vereinbarten Gebühren stundet, bis der Schuldner sie gezahlt hat.