Was passiert mit Polizisten nach einem Unfall?

5 Antworten

Beamte sind eigentlich gut abgesichert aber wenn es nch eine Versicherung dazu gibt einfach mal informieren.

Nein, du wirst dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen müssen.

quessWhat 
Fragesteller
 16.03.2017, 11:29

Was kostet sowas Monatlich/Jährlich und zu wie viel Prozent zahlt sie später aus?

SteffyGa  16.03.2017, 11:31

Das ist sehr unterschiedlich. Die Höhe des monatlichen Betrags orientiert sich an deiner Gesundheit, am Berufsrisiko und anderen Faktoren. Bei Abschluss legst du eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente fest, die dir dann bis zum Rentenalter ausgezahlt wird. Wenn mir nichts passiert ist das Geld in den meisten Fällen weg.

Apolon  16.03.2017, 12:12
@SteffyGa

@SteffyGa,

eine Berufsunfähigkeitsabsicherung reicht bei einem Beamten und speziell auch für einen Polizeibeamten nicht aus.

Denn diese würden keine Leistung erbringen wenn der Polizeibeamte wegen einer Berufsunfähigkeit von unter 50 %, bzw. bei Verletzung seiner Schusshand, in den Ruhestand versetzt werden würde. 

DolphinPB  16.03.2017, 14:48

BU - Jein, eine BU ohne DU-Klausel reicht nicht, eine solche Klausel (inkl. spezieller DU-Klasuel in diesem Fall - Polizei) muss sein.

Es ist ein Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.

Bei Berufsunfähigkeit kann ich eventuell trotzdem noch arbeiten, nur in diesem Beruf nicht mehr. Bei arbeitsunfähig dagegen geht gar nichts mehr mit Arbeit.

Dementsprechend musst du bei der Versorgung und eventueller zusätzlichen Versicherung sehr genau differenzieren, was du haben möchtest.

Polizisten die z.B. ein Bein durch bei Unfall verloren haben, können den Polizeiberuf nicht mehr ausüben (berufsunfähig). Allerdings sind sie noch arbeitsfähig und könnten innerhalb der Verwaltung noch einer Arbeit nachgehen. Sie sind somit berufsunfähig, nicht aber arbeitsunfähig.

Wenn du als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig wirst, erhältst du bis an dein Lebensende dein sog. Ruhegehalt. Wie hoch das ist hängt von deiner Besoldungsgruppe ab. (Als Beispiel: Hatte vor kurzem eine Mitt-30er Finanzbeamtin in Besoldungsgruppe A10 Stufe 6. Dort sind die laufenden Bezüge ~3.300€ brutto und das Ruhegehalt ~1800€.) 

Das ist zwar wesentlich mehr als die Erwerbsminderungsrente die ein "normaler" Arbeitnehmer evtl. bekommen würde. Aber wie du oben siehst dennoch weniger als du bekommen würdest, wenn du weiter arbeitest. Für die Lücke bietet sich an eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) abzuschließen. Da du im Sicherheitsbereich tätig sein willst, benötigst du die spezielle DU, die allgemeine reicht nicht aus. 

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht ebenfalls nicht aus. 


Zu beachten ist, dass du die Absicherung über den Dienstherren erst als Beamter auf Lebenszeit hast. Während der Ausbildung (Beamter auf Probe/Widerruf) erhältst du nur bei einem Dienstunfall eine Leistung. Bei allen anderen Fällen wirst du einfach aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Während der Ausbildung ist die Lücke und damit der Absicherungsbedarf also besonders hoch.


Das Thema ist komplex und bedarf einer umfassenden Beratung. Solltest du diesen Weg wirklich einschlagen wollen, such dir professionelle Unterstützung eines Versicherungsvermittlers der sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. 

Apolon  16.03.2017, 12:06

Während der Ausbildung (Beamter auf Probe/Widerruf) erhältst du nur bei einem Dienstunfall eine Leistung.

Dieser Hinweis ist leider falsch.

Als Beamter auf Widerruf, wird der Beamte auch bei einem Dienstunfall entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Bezüglich eines Beamten auf Probe ist dein Hinweis richtig.

NamenSindSchwer  16.03.2017, 12:17
@Apolon

Stimmt, BaW bekommen auch bei Dienstunfall oder -beschädigung kein Ruhegehalt. Sie können jedoch für die Zeit einer Erwerbsminderung einen Unterhaltsbeitrag erhalten. 

Apolon  16.03.2017, 13:02
@NamenSindSchwer

Sie können jedoch für die Zeit einer Erwerbsminderung einen Unterhaltsbeitrag erhalten. 

Aber auf keinen Fall von ihrem Dienstherrn, denn dieser entlässt sie.

Und ob die Deutsche Rentenversicherung eine Leistung wegen Erwerbsminderung zahlt, kann man aus nachfolgendem Link erkennen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html

... eigentlich nicht so richtig, denn ein Beamter hat nicht zu arbeiten, kann also auch nicht arbeitsunfähig werden, so jedenfalls immer wieder der Apolon oder wie er sich nennt.