Polizeipflicht nach Unfall ohne weitere Beteiligte?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

lolrofl33. Eine Meldepflicht ist sehr wohl angezeigt, wenn die Haftpflichtversicherung einen Schaden zahlen soll. Bei der Vollkasko würde es ebenfalls jegliche Vermutung zur mutwilligen Beschädigung ausschliessen. Es kommt nicht nur auf die vorhandenen Gesetze an, sondern insbesondere wie man die Verursachung eines Schadens auslegen kann. So kann zB.infolge Betrunkenheit am Steuer eine Versicherungsleistung bestritten werden. Bei einem Autounfall kommt es in erster Linie auf das Verhalten des Fahrers an und erst danach kommen die Gesetze zur Anwendung. Sobald eine Versicherung einen Grund dafür findet um nicht zahlen zu müssen, darfst Du diesen Umstand ruhig "zickig" nennen, Du musst nur aufpassen, dass dieser Vorwurf nicht auf Dich zurück fällt.

lolrofl33 
Fragesteller
 18.09.2012, 15:15

Okay, das nenne ich eine gute Antwort. Also wir haben auf jeden Fall Fotos und zur Not auch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass Trunkenheit o.ä. nicht der Fall war. Klar Beweise sind alles, aber die Polizei als Pflicht anzusehen - da habe ich noch nie was von gehört und wie bereits erwähnt steht auch in den Bedingungen zur Vollkasko nichts davon drin.

hadiz  18.09.2012, 15:41
@lolrofl33

lolrofl33. Es besteht auch kaum eine Pflicht, solange niemand Ersatzansprüche für einen Schaden stellt und auch keine Umweltverschmutzung vorliegt. Es wäre aber eine absolute Neuheit, wenn eine Versicherung Leistung erbringen müsste, welche lediglich aus der netten Beschreibung eines Schadenereignisses besteht. Wenn nicht einen Polizisten, wäre möglicherweise ein Unfallsachverständiger der Versicherung zweckmässig gewesen. Wenn es ums Geld geht, enden halt manchmal die Träume. Behauptungen, sowie Recht haben und Recht bekommen, bedürfen leider manchmal einiger Ueberlegungen. Versuche diese Angelegenheit durch ein Verständnisvolles Gespräch mit dem Versicherungsleister zum Abschluss zu bringen. Erst wenn es so nicht funktioniert, würde ich mir weitere Schritte überlegen.

lolrofl33 
Fragesteller
 19.09.2012, 13:24
@hadiz

Okay, der Rat verdient jetzt auch die "Auszeichnung" (sobald diese freigeschaltet worden ist.

lolrofl33 
Fragesteller
 10.10.2012, 12:49
@lolrofl33

Okay, für alle zur Info. Der Versicherung war das mit der Polizei dann im Endeffekt doch sche**egal.

Der Sachbeabeiter am Telefon hatte wohl mehr oder weniger Quatsch erzählt.

Schaden wird ganz 'normal' reguliert

Ein Verkehrsunfall im Sinne des Gesetzes erfordert die Schädigung eines anderen. Da das bei euch nicht der Fall war, war die Polizei nicht erforderlich. Man darf sich übrigens immer mit dem Unfallgegner ohne Polizei einigen. Das erspart auch dem Verursacher das Bußgeld.

Also in den Versicherungsbedingungen zur Vollkasko des Fahrzeuges ist keine Rede von einer Polizeipflicht......

DerFanta  18.09.2012, 19:09

Dergleichen wäre mir auch neu.

Schreibe dies auch am Besten als direkten Kommentar zu skyfly71s Antwort, damit auch er direkt davon erfährt.

lolrofl33 
Fragesteller
 19.09.2012, 13:28
@DerFanta

So, ist erledigt ;-D

Ich würde das ganze mit der Polizeipflicht mal so sehen. Wenn die Polizei dazugerufen wird sind die Umstände des Unfalles leichter der Versicherung gegenüber darzustellen und glaubhaft zu machen. Da geht es eigentlich nur darum Missbrauch zu reduzieren und die Versichertengemeinschaft davor zu schützen, wenn z.B: einer betrunken fährt, dann Tage später einen Unfall meldet und dann den Schaden von den anderen Versicherten bezahlt bekommt ohne dass die oder die Gesellschaft eine Möglichkeit haben das zu prüfen. Da würde ich mich auch wehren. Also, von einem Gesetz welches die Hinzuziehung der Polizei bei einem Eigenschaden vorschreibt ist mir nicnhts bekannt. Trotzdem würde ich das schon wegen der Beweislast auf jeden Fall dokumentieren lassen. Den Schadenhergang nämlich muss der Versichterte beweisen. Polizei also im eigenen Interesse. Bei einem Teilkaskoschaden weiß das jeder, dass die Polizei z.B. das tote Reh aufnehmen muss damit bei Wildschaden eine Entschädigung bezahlt wird. Einfach die Behauptung mich hat ne wilde Sau gestreift reicht den Versicherern nämlich auch nicht. Lach. Übrigens: Wer im Herbst wieder seine Kfz-Versicherug neu regelt sollte zum Beispiel über die Definition Haarwild nachdenken.... Vergleiche zum Beispiel auf meiner Seite. Gute Fahrt und wenn möglich, ohne Poizei einschalten zu müssen.

Das wird nicht gesetzlich festgelegt, sondern steht vermutlich in den Versicherungsbedingungen. Hier dürfte es ja um einen Kaskoschaden gehen; da fordern die Versicherer in den meisten Fällen einen polizeilichen Unfallbericht, wenn Selbstverschulden vorliegt.