Meldet die Haftpflichtversicherung der Polizei etwas?!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Versicherung meldet der Polizei gar nichts einfach so.

Wenn, dann gibt die Versicherung der Polizei auf Anfrage der Polizei Auskunft.

Die Polizei wird das jedoch bei einem "normalen Unfall" nicht machen sondern erst, wenn sie Zweifel hat, ob der Unfall nicht gefaked war oder künstlich herausgefordert. Ansonsten ist für die Polizei der Unfall ab dem Zeitpunkt, da die Beamten ins Fahrzeug zur Weiterfahrt steigen, so gut wie erledigt.

Eventuell fragt die Versicherung bei der Polizei nach, also andersrum, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.

Normalerweise kommt die Polizei, zeichnet das Ding, so niemand verletzt wurde und keine Straftat im Raum steht, nicht einmal komplett auf, sondern nur soweit, bis klar wird, wer aus deren Sicht den Unfall herbeigeführt haben mag.

Das jedoch hat mit der Schadensregulierung nichts zu tun, da bei der Haftung andere, weitreichendere Regelungen gelten als bei der reinen Beurteilung aus Sicht des Verkehrsrechts.

Ein Beispiel hierzu:

Fahrradfahrer gondelt den Gehweg entlang, ein lustig Liedlein dabei pfeifend, entgegen der Fahrtrichtung auch noch. Autofahrer kommt aus einer engen Hofeinfahrt raus, sieht den nicht, Radfahrer knallt seitlich aufs Auto und macht den Abgang über die Motorhaube, verletzt sich hierbei zudem.

Polizei kommt und erföffnet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autofahrer, denn, so die Rechtsprechung, mit einem solchen Fehlverhalten muss man als Autofahrer ebenfalls rechnen.

Ergebnis, fahrlässige Körperverletzung des Autofahrers, Strafbefehl (irgendwas um die 800 Euronen).

Sodele denkt sich der Radfahrer nun, mein Radl ist ja auch kaputt, will ich ersetzt haben.

Autofahrer stellt sich streitig, es kommt vor Gericht und es gewinnt..... Trommelwirbel..... der Autofahrer. Andersrum, der Radfahrer hat gar den Schaden am Auto zu zahlen, da er auf dem Radweg nichts und entgegen der Fahrtrichtung schon gar nichts zu suchen hatte.

Ergebnis - Verkehrsrecht Autofahrer schuld, Haftungsrecht Radfahrer schuld - aber selber Unfall.

Darum schon gar, vergiss die "Entscheidung" der Polizei gänzlich im Schadensrecht, alles von vorne.

Komisch ist nur, dass wo die Polizei da war, kein Zeuge vor Ort war außer der Mitfahrer von dem einem!

Die Polizei kam nach dem Unfall? Hat den Unfall also nicht gesehen? Ist genau dann auch nicht Zeuge.

Wie es weiter aussieht?

Ihr streitet Euch um die Schadenswiedergutmachung, keiner lenkt ein, es winkt eine Verhandlung vor dem Amtsgericht und dort wird entschieden, wer wessen Schaden zu wieviel Teilen zu erstatten hat.

Du kannst dabei gut rauskommen oder aber auch gnadenlos baden gehen.


Der Mitfahrer war der Zeuge!

Was steht denn im Polizeibericht zu diesem Vorgang ?

Wenn der nicht vorhanden ist, dann bitte sofort bei der Polizeidienststelle anfordern und der Versicherung eine Kopie davon zukommen lassen.

Die Polizei st objektiv.

Sie wird nur das wiedergeben, was an dem Unfallort geschehen ist, vorgefunden und von Zeugen ausgesagt wurde.

Wenn damals die Polizei im Unfallbericht aufgenommen haate, das der andere dir die Vorfahrt genommen hat, wird derjenige echte Schwierigkeiten haben, das gegenteil zu erklären.

Wichtig ist, dass deine Versicherung Kenntnis davon hat, das Polizei vor Ort war.

Was spricht dagegen, dass der Mitfahrer der benannte Zeuge ist? Er ist ja wohl zwangsweise Zeuge des Geschehens gewesen, oder?

Deine Versicherung kommuniziert mit der Versicherung des Gegners und holt sich, wenn du angegeben hast, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, sicher auch von dort den Unfallbericht hinzu. Ansonsten meldet die Versicherung der Polizein nichts, dafuer gibt es keinen Grund. Fuer die Polizei ist das ja abgeschlossen.