Was passiert mit Eigentumswohnung wenn das Haus abgerissen wird?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

man kann dir das eigentum nehmen wenn es notwendig ist. nacher ist das haus in so einem desulaten zustand das es die bewohner und nachbarn gefährdet.

ob du bei wemauch immer eine entschädigung verlangen kannst kommt natürlich auf die genauen umstände an

Wer entscheidet denn, dass das Haus abgerissen werden soll?

Dann ist die Wohnung weg, aber Du stehst noch mit Deinen Grundstücksanteilen im Grundbuch.

Ein Abbruch des Gebäudes kann nur mit einstimmigem Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.

Grundsätzlich ist es so das niemand ein Wohnhaus ohne weiters abrechen darf. Erst recht nicht, bevor dem Mieter dort wirksam gekündigt ist. (Oder hier halt die Eigentumsfrage geklärt wird z.B. Verkauf.) Der Vermieter braucht einen Kündigungsgrund der ist gegeben, wenn der Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird. Eine Ausnahme hiervon bei dieser "Verwertungskündigung" in den östlichen Bundesländern ist auf Grund einer Sonderregelung im Einigungsvertrag bei allen Mietverträgen die vor dem 3.10.1990 abgeschlossen wurden ausgeschlossen.

Also einfach so abreißen geht natürlich nicht solange die Wohnung bewohnt ist.

Du solltest den Fall mal genauer schildern. Ein Fremder kann nicht einfach soein Haus abreißen indem sich eine Eigentumswohnung eines Anderen befindet..........da kann was nicht stimmen.............aber es gibt Sonderfälle !!!

yogibeeaar1 
Fragesteller
 26.11.2013, 22:15

Nur mal rein hypothetisch jemand wohne in einer Eigentumswohnung in einem Haus dessen Verwandten gehört und diese beschließen das Haus abzureißen mit dem Angebot im neuen Wohnraum MITI finanzieller Beteiligung eine vergleichbare Wohnung zu erhalten..

KeativPixie  26.11.2013, 22:20
@yogibeeaar1

ist ein super angebot.

wenn die anderen eigentümer das so wollen und sie die mehrheit der anteile, stimmrechte besitzen musst du mitziehen oder verkaufen. das auch noch ganz ohne möglichkeit einer entschädigung

Madita69  27.11.2013, 13:10
@yogibeeaar1

Also als allererstes würde ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und mich sofort anwaltlich beraten lassen. Dein Fall klingt auch so, dass es da bereits Differenzen in der Familie bzw. in der Eigentümergemeinschaft gibt. Hast Du auch schonmal über das Angebot wirklich nachgedacht? Das muß nichts schlechtes bedeuten. Aber wie gesagt. Lass einen Anwalt da mit reinschauen, damit Du ggf. den "Ersatz" erhältst, der Dir auch zusteht.

Für Dich persönlich gebe ich Dir zu bedenken, ob Du Dich wirklich auf den Kampf mit Deinen Miteigentümern einlassen willst? Das würde sich wahrscheinlich ewig hinziehen.............

Viele Grüsse und alles Gute!