Was passiert einem Ausländer in Deutschland, wenn der deutsche Partner stirbt?

2 Antworten

 man  bekommt die Witwenrente.. aber da sind auch Ehezeiten und der Umstand des Todes zu berücksichtigen , um eine Versorgungsehe auszuschließen  ,  man erbt das Vermögen( immer den Pflichtanteil), wenn man ein gemeinsames Kind hat bekommt mann dann weiterhin auch immer die Aufenthaltsverlängerung..

nur im Fall das man ein voraussichtlich Langzeit H4 Empfänger wird, weil man nicht arbeitet, kein Kind da ist kann man ausgewiesen werden, wenn hier keine weiteren engen Fam.bindungen bestehen.. also die eigenen Eltern auch hier ihren Lebensmittelpunkt haben..eine Niederlassungserlaubnis besitzen..  

Das ist tatsächlich eine interessante Frage ...

Eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung könnte man bekommen, aber diese ist dann mit Sicherheit an Bedingungen geknüpft, z.B. das Suchen einer Arbeit, so dass man nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. :)