haus vor oder nach Scheidung verkaufen

4 Antworten

Alles was in der Ehe in das Haus gesteckt wurde (Geld, Arbeit auch Verwandte) wird durch 2 geteilt. Wenn du nach der Trennung alleine für das Haus bezahlst, so kann es noch zu dem Zugewinn zählen. Also so schnell wie möglich scheiden lassen. Ob du es dann verkaufst oder nicht spielt keine Rolle, da der Teil, der in der Ehe angefallen ist musst du deiner Frau geben. Eventuell muss ein Gutachter den Wert des Hauses schätzen

Ich unterstelle, Ernst73, dass das Haus der einzige Vermögensgegenstand ist, aus dem der Zugewinn entstanden ist. Ich gehe davon aus, dass das Grundstück maximal 30.000 Euro Wert darstellt und das Haus selbst einen Baupreis von 100.000 hatte, wobei vermutlich im Nachhinein nicht mehr genau herauszubekommen ist, welcher Bauwert noch vor der Eheschließung in den Boden gepumpt wurde. Falls doch, geht dieser Immobilienwert ins Anfangsvermögen und muss nicht aufgeteilt werden. Aber dass muss haarklein bewiesen werden (z.B. mit entsprechend datierten Rechnungen). Das Anfangsvermögen war das Grundstück - vermutlich einschließlich des Vorvermögens von 65.000 Euro, so dass das Anfangsvermögen nicht 30.000 Euro Grundstück plus 65.000 Euro Barvermögen, sondern nur 35.000 Euro plus eine unbekannte Summe des teilgebauten Hauses war. Ich unterstelle, dass das Haus heute nicht mehr wert ist als früher. Falls doch, muss man entsprechend höher kalkulieren. Anfangsvermögen war demnach 65.000 Euro Endvermögen ist 130.000 Euro Hauswert abzüglich 60.000 Euro Kredit. Der Zugewinn beträgt 130.000 Euro minus 60.000 Euro = 70.000 Euro. Davon darfst Du Dir allerdings fröhliche 65.000 Euro Anfangsvermögen herausholen, so dass aktuell der Zugewinn läppische 5.000 Euro beträgt. Davon musst Du 2.500 Euro abdrücken (oder eben mehr, wenn der Schätzwert des Hauses höher als 130.000 Euro ist). Wenn es Dir gelingt, noch alte Rechnungen für den Bauabschnitt vor Eheschließung zu finden, dann zahlst Du ggf. keinen Cent. Die Muskelhypothek in Stunden zu schätzen, ist schwierig. Suche einfach nach Baumarkt-Rechnungen bzw. jeder Art von Anschaffung, die vor dem Eheschluss-Termin liegt.

Das würde ich mal mit einem Anwalt besprechen

sowas fragt man den anwalt, nicht hier!