Was passiert mit meinem Haus bzw. den Schulden bei Trennung bzw. Scheidung?

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Bei einer Ehe ohne extra Ehevertrag spricht man von einer "Zugewinngemeinschaft", in einer solchen gilt das Prinzip der Gütertrennung. Das bedeutet:

  • Am Ende der Ehe (Scheidung oder Tod eines Ehepartners) muss nur das, was während der Ehe hinzugekommen ist - also der "Zugewinn" geteilt werden. 
  • Das, was den Ehepartnern vor der Ehe allein gehörte - "Anfangsvermögen" genannt - gehört ihnen auch während und nach der Ehe allein. (Erbt ein Ehepartner während der Ehe, zählt dieses Erbe zu seinem Anfangsvermögen...)
  • Am Endeende wird also ermittelt, was insgesamt als "Geldwert" vorhanden ist (Ersparnisse, Hausrat, Auto, Immobilen, Schulden....) - das sog. "Endvermögen". Davon werden die beiden Anfangsvermögen (als Geldwerte) abgezogen (die kann jeder Partner allein beanspruchen), die Differenz ist der "Zugewinn", der geteilt werden muss.

Ist das Haus als solches am Ende der Ehe mehr wert als bei der Heirat, zählt diese Wertsteigerung also als Zugewinn....

Wer im Grundbuch für das Haus steht, hat auf die Zugewinnaufteilung als solche also keinen Einfluss, sondern besagt lediglich, wer das Recht hat, das Haus zu nutzen... Wenn er das dann tut, müsste er/sie dem anderen Ehepartner den möglichen Zugewinnanteil am Haus dann auszahlen.....

Mit Krediten verhält es sich so:

Zwar muss rechtlich Derjenige den Kredit zurückzahlen, der dafür unterschrieben hat (von Demjenigen bzw. Diejenigen kann die Bank ggf. die Gesamtsumme fordern...), 

  • aber beim Zugewinn wird der Geldwert an sich betrachtet - also der Wert der Schulden vor der Ehe (Anfangsvermögen) und neu entstandene bzw. zurückgezahlte Schulden während der Ehe (Zugewinn). 
  • Dabei wird nicht berücksichtigt, wie viel jeder Ehepartner während der Ehe tatsächlich (von seinem eigenen Einkommen) zur Kreditrückzahlung beigetragen hat...., denn in einer Zugewinngemeinschaft wird ja gemeinschaftlich gewirtschaftet.

Also muss das Haus im Falle einer Trennung nicht 50/50 geteilt werden? Obwohl wir verheiratet sind?

Nein.

Das würde nur zutreffen, wenn ein extra Ehevertrag abgeschlossen worden wäre, bei dem "Gütergemeinschaft" vereinbart wurde.

  • Nur dann hätte mit der Eheschließung keiner mehr etwas allein - alles, was er mit in die Ehe gebracht hat, würde ab der Heirat beiden zusammen gehören - und müsste am Ende der Ehe durch zwei geteilt werden...

Aber solche Eheverträge werden heutzutage nur noch ganz, ganz selten geschlossen.. 

Würde hingegen ein extra Ehevertrag mit "Gütertrennung" geschlossen, würde jeder in der Ehe für sich allein wirtschaften - einen Zugewinn gäbe es nicht....., jeder würde mit dem aus der Ehe gehen, was er eingebracht hat und während der Ehe selbst hinzu erworben oder selbst verloren hat.....

Eheverträge können auch während der Ehe noch abgeschlossen werden (müssen also nicht vor der Heirat erfolgen)....

Schöne Antwort! Zusatz:
- Die Differenz ist der Zugewinn, aber nur wenn die Differenz > 0 ist.

Die Grundbuchaussage ist etwas verwirrend, aber wenn ich es richtig interpretiere korrekt. Ich verstehe es so, dass derjenige, der im Grundbuch steht das Vermögen des Hauses besitzt. Das Haus zählt je nach Situation zum Anfangs- und/oder Endvermögen. Am Ende muss alles in Euro umgerechnet werden, ein Ausgleichswert festgelegt werden und dann zwischen den Partnern geklärt werden ob der Ausgleich in Euro oder Gütern stattfindet.

Aber mal nüchtern betrachtet, ein sich scheidendes Ehepaar sollte wohl nicht ein Haus gemeinsam besitzen. Das kann doch nicht gutgehen.

@hawking42

Zum Zugewinn zählen halt auch Schulden..., wenn am Ende der Ehe nur noch Schulden da wären, müssten diese dann auch entsprechend geteilt werden... und wer mehr Anfangsvermögen hatte, müsste dann weniger von den gemeinsamen Schulden zurückzahlen.....

Im Grundbuch steht, wem das Haus "gehört". Wenn es einer vor der Ehe hatte, gehört es ihm allein - der Geldwert des Hauses ist dann Teil seines Anfangsvermögens.

Lässt er eine weitere Person mit in das Grundbuch eintragen, tritt er ja etwas von seinem (Anfangs-)Vermögen an diese Person ab (z.B. "schenkt" er einen Teil seiner Frau, was dann ihrem Anfangsvermögen zugerechnet werden könnte.... oder "verkauft" etwas an die Bank und erhält dafür einen Kredit o.ä....).

Würde hingegen ein gut verdienendes Ehepaar ein paar Jahre zusammen sparen und sich von den gemeinsamen Ersparnissen ein Haus kaufen..., aber nur einen von beiden in das Grundbuch eingetragen lassen..., würde diesem nur das "Recht am Haus" gehören, nicht der gesamte Geldwert des Hauses.....

Der Geldwert müsste am Ende als "Zugewinn" geteilt werden, aber derjenige, der im Grundbuch steht, könnte über das Haus als solches verfügen (darin wohnen, es vermieten, verkaufen...).. und müsste dem anderen seinen Geldanteil auszahlen......

@DFgen

Es ist falsch, dass Schulden geteilt werden. Haben beide zu Beginn jeweils 0,- Vermögen und am Ende einer -100,- haben beide einen Zugewinn von 0. Es heisst entsprechend auch nicht Zuverlust oder Vermögensdifferenzausgleich.

Ich ignoriere den "was wäre wenn"-Fall aber formuliere die Antwort als
wenn es schon so weit wäre. Das macht die Antwort einfacher.

Du musst die ganze Sache in drei Schritten betrachten:

  • Vermögen vor der Ehe
  • Zugewinn
  • Objektaufteilung

Annahme:

Das Haus hat einen Wert von 500k€. Du hast einen Kredit von 115k€. Es gibt keine weiteren Vermögen.


Vermögen vor der Ehe: Haus und Kredit waren vor der Ehe da, dein Anfangsvermögen beträgt somit 385k€. Deine Frau hat ein Anfangsvermögen von 0€. Zum Anfangsvermögen zählt alles: Kontostand, Aktien, eigene Kfz, ...

Berechnung des Vermögens zur Scheidung
Deine Frau steht zwar als Gläubiger, die Frage ist aber, wer den Kredit verwendet [2]. Da der Wert in dein Haus geht in dessen Grundbuch du zu 100% stehst, bist du alleiniger Schuldner und solltest dich intern einigen, dass deine Frau aus der Bürgschaft entlassen wird. Das geht im Normalfall relativ einfach, vorausgesetzt, dein Einkommen und deine Sicherheiten sind groß genug, dass die Bank auf eine weitere Bürgschaft verzichten kann.

Sollten die Fronten verhärtet sein, und sie gezwungen werden den Kredit abzuzahlen, könnte sie eventuell auch Anspruch auf die damit bezahlten Güter haben. Da kenne ich mich aber nicht zu sehr aus und ein Anwalt wäre die richtige Person für die Frage.

Zugewinn:

Beispiel 1:
Alle Güter müssen in Euro bewertet werden und einer der Parteien zugesprochen werden. Angenommen, die Renovierung und die steigenden Grundstückspreise haben den Hauswert um 100k€ erhöht, dann ist das individuelle Vermögen
Deine Frau: 0€
Du: 500+100-115-122 = 363 k€

Deine Vermögensänderung ist also -22k€, was einem ZUGEWINN von NULL entspricht. Ebenso bei deiner Frau. (Es gibt keinen Zuverlust)

Bei einer Scheidung, muss du also aus deinem Vermögen nichts übertragen, bzw. sie muss nichts übertragen. Jeder behält seine Güter

Beispiel 2:

Ihr habt aus dem Einkommen (gemeinsam oder getrennt) alle Schulden abgezahlt, dann ist das Vermögen:
Deine Frau: 0
Du: 500+100 = 600k€
Dein Zugewinn ist dann: 215k€

Bei einer Scheidung, musst du ihr einen Ausgleich von 107,5k€ bezahlen. Ob das dann in Form eines Hausanteils ist, oder in Form von Geld, bleibt euch überlassen. Im schlimmsten Fall musst du das Haus Verkaufen, damit du ihr 107k€ bezahlen kannst.

Eine detailierte Auflistung der zu beachtenden Dinge habe ich auch schon einmal in [3] aufgelistet.


[1] http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/11/#ausgl

[2] https://www.scheidung.org/kredit/#Gemeinsam_aufgenommener_Kredit_vor_der_Trennung_8211_wer_zahlt

[3] https://www.gutefrage.net/frage/wie-viel-unterhalt-bekomme-ich-nach-trennung

Also ich würde sagen, alte Schulden und Haus stehen auf deinem Namen, gehören beides dir!!!
Die neuen Schulde auf beide Namen müssen geteilt werden, bzw. Sich gegenseitig auszahlen oder so.....
Ihr seit auf jeden Fall beide für die
Neuen Schulden verantwortlich

Also muss das Haus im Falle einer Trennung nicht 50/50 geteilt werden? Obwohl wir verheiratet sind?

@Herliner

nein, solange sie nicht im Grundbuch steht.

Deine Frau kann nicht mit den Schulden mit ins Grundbuch, dann müsstest du sie erst als Eigentümer mit eintragen lassen. Bis dato gehört das Haus dir alleine und nur du alleine darfst es beleihen. Im Falle einer Trennung hat Deine Frau Anspruch auch den Zugewinn abzüglich der Belastung.

Was jeder in die Ehe mitgebracht hat, gehört ihm allein. Gemeinsam erworbenes während der Ehe gehört beiden.