Was passiert bei einem versehentlichen Mord und dann abhauen?

5 Antworten

Wenn du jemand aus Versehen umbringst, dann nennt man das "Fahrlässige Tötung" oder vielleicht noch "Totschlag", aber nicht Mord. Zu einem Mord gehört zwingend, dass man das Opfer mit Absicht tötet.

Was passiert hängt hauptsächlich davon ab, ob der Richter dir glaubt, dass du die Leiche nur wegen deiner Panik versteckt hast und nicht um einen Mord zu verschleiern.

Für "Fahrlässige Tötung" kann man bis zu 5 Jahre Gefängnis bekommen. Es kann aber auch mit einer Geldstrafe ausgehen. Kommt darauf an wie fahrlässig du gehandelt hast.

Für "Totschlag" bekommt man mindestens 5 Jahre Gefängnis. Kann aber auch bis lebenslang gehen.

Der Unterschied ist, dass man bei einer "Fahrlässigen Tötung" nicht soweit gedacht hat, dass derjenige dabei sterben könnte. Bei einem "Totschlag" ist sich der Täter vollkommen bewusst, dass das was er tut tödlich enden kann und tut es trotzdem. Der Täter legt es aber nicht direkt darauf an den anderen zu töten.

Für das Verstecken der Leiche selbst gibt es keine extra Strafe. Allerdings ist es wie schon gesagt nicht unbedingt günstig, wenn man will, dass einem ein Richter glaubt, dass es keine Absicht war, wenn man die Leiche verschwinden hat lassen.

Bei jedem Tötungsdelikt wird der Täter gesucht, hoffentlich irgendwann gefunden und - wenn er schuldig ist - zu einer Haftstrafe verurteilt.

Morden tut man mit Vorsatz und/oder aus niederen Beweggründen. Wenn man aber aus Versehen Jemanden um sein Leben gebracht hat und dann noch kühl und überlegt handelt, indem man eben den Leichnam verschwinden läßt, um einer Strafverfolgung zu entgehen, dann muss man schon sehr abgedroschen sein, denn ansonsten versucht man noch Hilfe zu bekommen, um vielleicht den Toten wieder ins Leben zu befördern. Auch wenn Du nicht mit Vorsatz getötet hast und es sich z.B. um einen Unfall handelt, so bist Du doch schuldig. Allerdings ist ja z.B. ein Gefängnisausbruch nicht strafbar, weil es nur selbstverständlich ist, dass man frei sein möchte, so könnte man in so einem Fall darauf Bezug nehmen. Leichen darf man transportieren, sonst hätten Bestattungsunternehmen ein großes Problem und sich selber schützen zu wollen, ist wohl auch nicht sonderlich verwerflich. Doch so manch ein vermeintlich Toter ist gar nicht so wirklich tot, sondern dem fehlt das Bewusstsein und somit hat der einen extrem schlaffen Körper. Wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Opfer bei der Verbringung tot war, dann wird es nicht eine große Rolle spielen. Wer mag schon einen Feigling, der zu seinen Taten nicht stehen mag uind versucht seine Schäfchen ins Trockene zu bringen?

Das ist kein versehentlicher Mord, sondern Totschlag, oder Körperverletzung mit Todesfolge, oder fahrlässige Tötung. 

Je nach dem. 

oder Unfall.

@Wippich

  oder Unfall.

Ein Unfall wäre fahrlässig Tötung so wie beschrieben.

Mord ist mit Vorsatz, daher nie versehentlich.

Suche mal nach fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todefolge.