Leiche gefunden. Wie verhalten?

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Wenn du eine bewusstlose oder tote Person findest (angenommen es ist nicht eindeutig* das sie Tod ist

  1. Ansprechen und bei keiner Reaktion schütteln bzw. berühren. Keine Reaktion?

  2. Notruf absetzen und den Anweisungen der Behörde folge leisten soweit möglich. Dazu Lebenszeichen prüfen (Atmung). Keine Atmung vorhanden?

  3. Soweit keine anderen Anweisungen der Rettungsdienste, lebensrettende Maßnahmen nach besten wissen und gewissen einleiten

  4. Solange weitermachen bis Rettungsdienste eintreffen.

Falls aber ein Tod sehr wahrscheinlich oder sicher (siehe eindeutig) ist, Rettungsdienste (112 / 110) anrufen und Lage beschreiben, dann Anweisungen folgen.

Merke dir: Nur ein Arzt darf den Tod erklären, denn es kann auch bei keinem merkbaren Puls noch einer vorhanden sein o.ä. Solange du kein Notarzt bist kannst du nicht sicher bestimmen ob eine körperlich weitgehend intakte Person noch lebt.

*eindeutig: Fehlen lebenswichtiger Teile (z.B. Kopf ab), starke Verwesung zu erkennen, Schwerste Verletzungen lebenswichtiger Bereiche (z.B. tiefe Schnittwunde im Hals, sehr tiefe Wunde im Kopf [wobei auch hier nicht sicher ist])

taskmanager4  11.01.2015, 20:36
Solange du kein Notarzt bist kannst du nicht sicher bestimmen ob eine körperlich weitgehend intakte Person noch lebt.

An dieser Stelle sei gesagt, dass auch nach der Feststellung des Todes durch einen Notarzt nochmals ein "normaler" Arzt die Leichenschau durchführen muss. Ein Notarzt darf keinen Leichenschauschein ausstellen. (Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, allerdings in BaWü ist das so)

taskmanager4  25.01.2015, 21:02
@TUrabbIT

Keine Ursache, mach ich doch gerne ;)

Eine unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB ist nur bei noch erforderlicher Hilfeleistung strafbar, das wird aus einer objektivierten ex-ante-Sicht betrachtet. Es ist also dein Risiko, die Lage (unter Umständen falsch) einzuschätzen und untätig zu bleiben.

Das konkrete Verhalten hängt also von den objektiven Umständen ab. Wenn auch ein objektiver Dritter in einer derartigen Situation eine Hilfeleistung nicht für erforderlich hält, hast du nichts zu befürchten. So was ist regelmäßig bei schon erkalteten oder verwesten Toten der Fall.

FindKeinName  11.01.2015, 18:49

was mit §16, kann einen da doch immer rausholen oder nicht?

Haglaz  11.01.2015, 18:56
@FindKeinName

Wäre auf jeden Fall nötig, wobei hier nach Gesamtschau der objektiven Tatumstände das ganz genau zu prüfen wäre, da es genauso gut eine Schutzbehauptung sein kann. Der Fall, dass der Täter tatsächlich denkt, dass die Person tot ist und eine Hilfeleistung damit nicht mehr möglich unterscheidet sich jedoch deutlich von dem Fall, in dem der Täter nicht weiß ob die Person schon tot ist und es auch gar nicht wissen will. Die Erforderlichkeit der Hilfeleistung bestimmt sich gerade nicht aus subjektiver Tätersicht sondern aus einer objektivierten ex-ante-Sicht, also wie ein objektiver Dritter die Lage einschätzen würde.

Ich weiß nicht was ich machen würde wenn ich jemand regungslos auffinden würde.....Wahrscheinlich erst mal schauen ob er noch atmet und dann den Notarzt rufen und die Situation erklären.....den Rest erledigt dann der Arzt und die Polizei.

Erste Hilfe ist wichtiger. Entweder du siehst auf den ersten Blick, dass die Person sehr, sehr tot ist, z.B. weil sie bereits teilweise verwest ist - dann musst du natürlich auch nicht mehr versuchen, erste Hilfe zu leisten. Aber wenn die Person nur daliegt und sich nicht bewegt, eventuell in einer Blutpfütze - dann wäre es unterlassene Hilfeleistung, wenn du nicht mal versuchst, noch zu helfen. Wie man dann in einer solchen Situation tatsächlich reagiert, ist schwer vorherzusagen, meistens ist es ganz anders, als man denkt. Nur Krankenwagen rufen sollte man auf keinen Fall vergessen. LG

P.S. Nur weil DU keinen Puls spürst, heißt dass nicht, dass die Person keinen mehr hat. Ohne Ausbildung in dem Bereich ist nach dem Puls fühlen eine echt dumme Idee, du verschwendest damit Zeit, die du für die Reanimation nutzen könntest, falls das nötig sein sollte. Wenn das Reanimieren nicht hilft, ist es auch egal, wie lange schon kein Puls mehr da ist.

Kickaxe0  11.01.2015, 21:28

Sehr, sehr tot xd

Wenn Du eine regungslose Person findest, wirst Du erstmal schauen, ob sie auf äußere Reize reagiert. Wenn nicht, wirst Du zunächst einmal einen Notruf (112) absetzen.

Als Laie wird Dir empfohlen, anschließend zu überprüfen, ob die betreffende Person atmet. Das liegt daran, dass der Puls oft nur schwer zu erfühlen sein kann und ein Laie das daher nicht zuverlässig erkennen wird. (Entweder Du "findest ihn nicht" oder er ist zu schwach, aber eigentlich vorhanden, oder er ist in Wirklichkeit nicht vorhanden, aber Du spürst Deinen eigenen Puls. Kann alles passieren.) Wenn sie nicht atmet, musst Du mit der "Reanimation" (die wird sie entgegen der Bezeichnung nicht "wiederholen", aber das Gehirn zumindest solange notdürftig durchbluten, bis ein Notarzt eingetroffen ist) beginnen.

Inzwischen wird, soweit ich informiert bin, für die "Reanimation" nicht mehr empfohlen, X mal zu beatmen und dann Y mal zu "pumpen", sondern nur noch durchgehend zu "pumpen", weil es erheblich wichtiger ist, das Blut in Bewegung zu halten, als die Luft in den Lungen auszutauschen. Bis der Sauerstoff aus dem Blut UND der Lunge verbraucht ist, das dauert ein bisschen. Fehlende Durchblutung des Gehirns führt hingegen sehr schnell zu irreversiblen Schäden und auch zum Tod. Wenn Du aufhörst zu "pumpen" und die Blutzirkulation unterbrichst, machst Du also erheblich mehr "kaputt", als der Austausch der Luft in den Lungen nützen würde. Du brauchst also keine Bedenken zu haben, "eine Leiche knutschen zu müssen". ;-)

Wenn offensichtlich ist, dass der Betroffene nicht mehr leben kann (z. B. Kopf abgetrennt, Körper kalt und/oder verwest), musst Du keine Hilfe leisten. Hier gibt es natürlich gewisse "graduelle Übergänge", wo das nicht mehr so leicht zu beurteilen ist. Dann besser "pumpen". (Notruf absetzen wirst Du so oder so, weil ohnehin die Polizei kommen muss.) Das Risiko des Irrtums liegt sonst im Zweifelsfall auf Deiner Seite.