Was passiert alles bei einer Hausüberschreibung?

2 Antworten

Hallo,

zur Frage mit den 10 Jahren ist folgendes zu sagen: Sollten deine Eltern innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Schenkung des Hauses an dich pflegebedürftig werden, dann muss diese Schenkung rückgängig gemacht werden! Steht so auch im BGB.

Verkaufen dir die Eltern das Haus zu einem recht regulären Preis, dann ist es nicht so (dann kann es aber später aber immer noch zu Unterhaltsverpflichtungen kommen - es ist übrigens immer gut, wenn ein Haus nicht! schuldenfrei ist, dann kann es später nicht zum Unterhalt herangezogen werden)

Und natürlich könnten deine Eltern dir das Haus verkaufen, ohne dass dadurch Verpflichtungen deinem Bruder gegenüber entstehen - bei einer Schenkung wäre das schon wieder anders,.

Gutes Gelingen

Daniela

Zunächst einmal müßt Ihr mit dieser Sache sowieso zum Notar. Denn nur er kann / darf eine Änderung im Grundbuch veranlassen. Er wird mit Euch (vermutlich mehrere) Termine machen. Hier wird ein entsprechender Schenkungsvertrag ausgearbeitet. Üblicherweise gibt Euch der Notar Ratschläge, was alles da mit rein sollte wie z.B. ein Niesbrauchsrecht für die Eltern. Wenn Ihr alle diesen Vertrag unterschrieben habt (und der vom Notar beurkundet wurde), wird das Haus (ggfs. mit entsprechenden Einträgen wie Niesbrauchsrecht) umgeschrieben.

Wenn die Eltern später mal pflegebdürftig werden und ihre Einkommen nicht mehr zur Kostendeckung der Pflege reichen, springt in der Regel das Sozialamt ein. Liegt die Umschreibung nun länger als 10 Jahre zurück, hat das Sozialamt keinen direkten Zugriff mehr auf das Haus. Allerdings werden die sich dann in zweiter Linie an die Kinder wenden, welche ihre persönlichen Vermögensverhältnisse offen legen müssen ....

Über die Kosten, welche beim Notar entstehen, möchte ich an dieser Stelle keine Aussage treffen - die Umschreibung meines Elternhauses liegt nämlich schon über 15 Jahre zurück ....