Hausüberschreibung Rückgängig zu machen?

8 Antworten

Er muss einfach das Eigentum am Grundstück auf einen Dritten übertragen. Wenn die Oma es aber nicht annehmen will, dann kann er sie nicht dazu zwingen und muss sich einen anderen Interessenten suchen. Der Ablauf ist der gleiche wie vor 20 Jahren. Kaufvertrag und Auflassung vor einem Notar erklären und dann beim Grundbuchamt eintragen lassen.

redet mit eurem Notar die kennen meistens einen preiswerten Weg , Zahlen müsst ihr dafür eh , wei ja jemand ins grundbuch eingetragen werden muss

wenn deine Oma das Haus nicht mehr zurück möchte, und ihr Sohn das Haus nicht mehr haben möchte, dann sollten sich beide einigen, dass es verkauft wird, deine Oma sich eine neue kleine Wohnung sucht und mit dem Geld aus dem Verkauf dann aber die Miete bezahlt wird....

Bei einer Hausübertragung (mit Eintragung ins Grundbuch) hat sich der Notar davon zu über-zeugen, dass es sich um eine freie Willensentscheidung beider Vertragsparteien handelt. Der neue Eigentümer kann also nicht sagen, er möchte das Haus zunächst mal haben, dann später vielleicht doch nicht mehr. Entweder möchte er das Haus haben - oder eben nicht. Und davon hat sich der Notar zu überzeugen .....

Nachdem der Sohn wohl Eigentümer ist nach Grundbuch kann er es höchstens verkaufen (wenn ein wohnrecht verankert ist dann bleibt es auch weiterhin im Grundbuch) - einfach so "zurückgeben" (oder zurückschenken) geht natürlich nur mit Einwilligung der anderen Person.