Ehefrau ins Grundbuch eintragen?

7 Antworten

Der Vater wird einen triftigen Grund gehabt haben, das Haus n u r seinem Sohn zu überschreiben und Vorsorge dafür zu treffen, dass es an ihn zurückfällt, wenn der Sohn sich scheiden lässt. Es handelt sich dabei nicht um ein Rückübertragugnsrecht zu Lasten der Ehefrau, die er ja bewusst nicht als Mitübernehmerin des Hauses gewollt hat und die daher auch nicht M;iteigentümerin geworden ist. Der Sohn ist allein aufgrund Scheidung zur Rückübertragung verpflichtet. Damit sollte wohl auch vermieden werden, dass im Rahmen der Scheidung Rechte an dem Haus auf die (ungeliebte ?)Schwiegertochter übertragen werden. Ein Weiterverkaufsverbot schließt auch die Weiterübertragung z.B. eines Miteigentumsanteils an die Ehefrau aus. Solange der Vater lebt, wird sich die Schwiegertochter mit der Situation abfinden müssen. Der "Kumpel" wäre allerdings nicht gehindert, seine Ehefrau zur Erbin einzusetzen; würde er allerdings vor seinem Vater sterben, bliebe dessen Rückforderungsrecht wohl vorrangig bestehen.

Die Ehefrau soll das nicht so persönlich nehmen. Das ist ein ganz normales Verfahren bei einer Schenkung und hat im Grunde nichts mit den persönlichen Vorlieben zu tun.

2. Klausel war, dass sein Sohn das Haus nicht einfach weiter veräußern kann.

Was daran hast du nicht verstanden?

Weil das für mich nicht das gleiche ist

@murdock2001
für mich

Darauf kommt es nicht an.

Kann er schon, das kostet aber und ändert nichts am Rückforderungsrecht des Vaters bzw. das Rückforderungsrecht kann ggf. sogar dann ausgeübt werden. Je nachdem, wie es vertraglich ausgestaltet wurde.

Warum nervt sie so? Der Vater wollte es nunmal. Soll der "Kumpel" doch ein Testament zu Gunsten der Ehefrau machen. Das müßte ihr doch genügen.