Lesungen auf Youtube urheberrechtlich geschützt?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Du musst etwas beachten (bitte in die Kommentare schreiben, was) 75%
Das ist verboten 25%
Das darfst du 0%

3 Antworten

Du musst etwas beachten (bitte in die Kommentare schreiben, was)

Es kommt darauf an, was du vorlesen möchtest. Wenn es Texte sind, die er Allgemeinheit zugängig sind, kannst du sie ohne Probleme vorlesen. Wenn du geschützte Werke vorlesen möchtest (was für die meisten Bücher gilt) musst du dir vorher die Erlaubnis bei dem Urheber (also dem Autor) einholen. Am besten kannst du den Verlag anschreiben und dort nachfragen.

Am besten kannst du den Verlag anschreiben und dort nachfragen.

Der geeignete Ansprechpartner ist die VG Wort.

@GanMar

Nein ist kein geeigneter Ansprechpartner die meinten sie sind nur für d autoren zuständig, hab zwei mal angerufen

@Lichtkristall

Die Veranstalter einer öffentlichen Lesung müssen eine Gebühr an die VG Wort entrichten. genauso, wie Diskotheken an die GEMA zahlen müssen. Von daher wird die VG Wort sehr wohl der richtige Ansprechpartner sein. Vermutlich hast Du Dein Vorhaben aber nicht genau genug erläutert, damit man Dich an die richtige Stelle durchstellen konnte.

Das ist verboten

Dazu bräuchtest Du die ausdrückliche Genehmigung des Autoren bzw. des Verlags. Ausnahmen bilden gemeinfreie Werke, z.B. wenn der Autor schon über 70 Jahre tot ist. (Also z.B. Werke von Goethe oder Mary Shelleys Frankenstein).

Es geht um eine Broschüre und später auch Bücher, die es nicht mehr zum Kaufen gibt. Im Jahr 1978 erschienen. Den Verlag gibt es aber noch, wurde umbenannt.

@Lichtkristall

Dann ist der Autor sicher noch nicht 70 Jahre tot ;-) Entweder beim Autor selbst oder beim Verlag anfragen.

Du musst etwas beachten (bitte in die Kommentare schreiben, was)

"Veranstalter von öffentlichen Lesungen und Vortragende sind daher verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung die Genehmigung der VG WORT einzuholen und die Gebühren mit der VG WORT nach dem geltenden Tarif abzurechnen. Davon ausgenommen sind Vorträge ausschließlich eigener Werke durch den Autor selbst."

aus http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Merkblatt_Vortragsrecht.pdf

ok dann hab ich keine lust aufs lesen