Was muss man beim Staatsexamen in Jura machen?

3 Antworten

Der zu beherrschende Stoff

Der zu beherrschende Stoff meint, wie umfassend Eure Kenntnisse von bestimmten (Teil-) Rechtsgebieten sein müssen, um das Staatsexamen erfolgreich zu absolvieren.

Möglichkeit und Durchführung eines Freiversuches

Je nach Bundesland gibt es die Möglichkeit im Staatsexamen einen sog. „Freischuss “ wahrzunehmen. Dies meint, dass ihr die Möglichkeit habt, vor dem regulären ersten Versuch einen zusätzlichen Versuch – der sog. Freischuss – zu absolvieren. Sollte der Freischuss bereits bestanden werden, besteht vielerorts die Möglichkeit beim ersten regulären Versuch ein besseres Ergebnis als im sog. Freischuss zu erzielen. Am Ende zählt nur das bessere Ergebnis. Dieser reguläre erste Versuch, der zur Verbesserung des Ergebnisses im sog. Freischuss dient, wird auch als „Verbesserungsversuch“ bezeichnet

Möglichkeit zum „Abschichten“

In manchen Bundesländern besteht beim „Freischuss“ bzw. beim ersten regulären Versuch die Möglichkeit das verfassen der Klausuren auf einen längeren Zeitraum auszudehnen. Ein Beispiel ist es, die Klausur(en) im Strafrecht nach dem 6. Semester, die im Öffentlichen Recht nach dem 7. Semester und die im Zivilrecht nach dem 8. Semester zu verfassen, statt alle Klausuren innerhalb von bis zu 14 Tagen verfassen zu müssen.

Zu verwendende Hilfsmittel in den Klausuren

In den Bundesländern bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Hilfsmittel (Gesetze (mit oder ohne Markierungen), Kommentare, Unterlagen etc.), die in den schriftlichen Klausuren und in der mündlichen Prüfung zur Anwendung kommen dürfen.

Mündliche Prüfung

Quelle: https://www.iurratio.de/pruefungsinhalte-im-ersten-staatsexamen/

Ja man bekommt einen Fall.