Steuer Vermietung Warmmiete

3 Antworten

Das Finanzamt interessiert, was Du tatsächlich an Einnahmen hast. Die Frage ist hier, wofür die Angaben zu machen sind. Werden sie für Zwecke der Festsetzung von Vorauszahlungen benötigt und Du gibst die tatsächlich gezahlte (höhere) Monatsmiete an, dann werden die Vorauszahlungen höher berechnet und am Ende gibt es für Dich ggf. eine Steuererstattung oder eine geringere Nachzahlung. Für die Jahreseinkommensteuer sind letztlich die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen (abzgl. tatsächlich geflossener NK-Erstattungen an den Mieter) maßgebend. Jedoch wird die NK-Abrechnung ja wohl erst im nächsten Jahr gemacht. Langer Rede kurzer Sinn: gib das tatsächlich Gezahlte an, es geht Dir nichts verloren.

Schau Dir mal bei einem Steuerprogramm oder bei ELSTER die Anlage V an.

Dort findest Du bis zur Zeile 12 die Fragen nach den Mieteinnahmen.

Danach folgen die Zeilen 13 und 14, in denen die Umlagen anzugeben sind..

Die dazu gehörenden Kosten sind dann in Zeile 46 anzugeben.

Wenn der Mieter monatlich 600 Euro zahlt, dann sind offenbar 350 Euro Miete und 250 Euro Umlage und die setzt man als Einnahme an.

Wenn man aus der Umlage etwas zurückzahlt, dann setzt man das als Werbungskosten an und zwar in dem Jahr, in dem man es zurückzahlt.